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Polizei Wittlich · Wittlich

etwaiges Lösen von Radmuttern

30. Juli 2026 um 06:37 Uhr

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Am 27. und 29.07.2026 berichtete die Polizeiinspektion Wittlich bereits über nachfolgende Sachverhalte:

Am 23.07.2026 zwischen 07:25 Uhr und 16:35 Uhr hatte die Geschädigte ihren Personenkraftwagen im Bereich eines Parkplatzes in der Kurfürstenstraße in Wittlich abgestellt.

Als sie mit ihrem Fahrzeug losfuhr, stellte sie fest, dass etwaig ein bisher unbekannter Täter die Radmuttern eines Rades gelockert hatten.

Der Sachverhalt wurde durch die Beamten und Beamtinnen der Polizeiinspektion Wittlich aufgenommen und Spuren gesichert.

Jegliche weiteren Hinweise werden an die Polizeiinspektion Wittlich unter 06571 9260 oder unter piwittlich@polizei.rlp.de erbeten.

Am 28.07.2026 meldete sich eine weitere Geschädigte, welche einen identischen Sachverhalt schilderte.

Auch ihr Fahrzeug stand im Tatzeitraum 23.07.2026, 07:00 Uhr bis 16:15 Uhr im Bereich des Parkplatzes in der Kurfürstenstraße und auch bei ihr bestand nun der Verdacht, dass ein bisher unbekannter Täter die Radmuttern des Rades am Fahrzeug gelockert hatte.

Die Hintergründe der beiden Taten sind bisher noch unbekannt.

Der Sachverhalt wurde durch die Beamten und Beamtinnen der Polizeiinspektion Wittlich aufgenommen und Spuren gesichert.

Jegliche weiteren Hinweise werden an die Polizeiinspektion Wittlich unter 06571 9260 oder unter piwittlich@polizei.rlp.de erbeten.

Nun am 29.07.2026 meldete sich eine weitere Geschädigte, welche mitteilte, dass ein bisher unbekannter Täter augenscheinlich in der Zeit vom 18.07.2026 bis 23.07.2026 die Radmuttern an einem Rad ihres Personenkraftwagens gelöst hatte.

Auch ihr Fahrzeug stand im Tatzeitraum im Bereich der Kurfürstenstraße in Wittlich.

Der Sachverhalt wurde durch die Beamten und Beamtinnen der Polizeiinspektion Wittlich aufgenommen und Spuren gesichert.

Jegliche weiteren Hinweise werden an die Polizeiinspektion Wittlich unter 06571 9260 oder unter piwittlich@polizei.rlp.de erbeten.

Die Motive der Taten sind bisher unklar.

Es handelt sich in den vorliegenden Fällen, sollten die Ermittlungen den Tatverdacht bestätigen, keinesfalls um Kavaliersdelikte.

Die Taten können auch nicht als "Unfug" eingeordnet werden.

Es handelt sich um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, welche zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen können.

Quelle: Polizei Wittlich. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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