Verkehrsunfall auf Außenterrasse - Ermittlungsverfahren eingeleitet
Am Dienstag, 14.07.2026, kam es gegen 14:15 Uhr im Bereich des Alten Marktes in Jever zu einem Verkehrsunfall.
Nach bisherigen Erkenntnissen kam die Fahrerin eines Motorrollers aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und fuhr mit ihrem Fahrzeug auf die Außenterrasse eines Gastronomiebetriebes. Dabei wurden Teile des Mobiliars sowie die Terrasse beschädigt. Die Fahrerin stürzte, verletzte sich nach bisherigen Erkenntnissen jedoch nicht.
Anschließend stellte sie den Motorroller im Nahbereich ab und entfernte sich zunächst von der Unfallstelle, ohne ihren gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Fahrzeugführerin kurze Zeit später im Bereich ihres abgestellten Motorrollers angetroffen werden. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass sich Verkehrsbeteiligte nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich nicht vom Unfallort entfernen dürfen. Wer einen Schaden verursacht, hat die Feststellung seiner Beteiligung und seiner Personalien zu ermöglichen. Ist die geschädigte Person nicht vor Ort, so sollte die Polizei verständigt werden. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt eine Straftat dar.
Quelle: Polizei Wilhelmshaven. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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