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Kempen: Betrunken mit dem Fahrrad gestürzt

27. Juli 2026 um 16:02 Uhr

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Am späten Freitagabend ist ein 55-Jähriger aus Kempen mit seinem Fahrrad im Bereich der Unterführung am Kempener Bahnhof gestürzt und hat sich dabei leicht verletzt.

Der Kempener war auf dem Geh- und Radweg unterwegs, der abwärts zu der Unterführung führt. Er verlor die Kontrolle über sein Rad und stürzte.

Das Streifenteam, das seinen Unfall aufnahm, bemerkte Hinweise auf den Genuss von Alkohol. Ein freiwilliger Atemalkoholtest fiel positiv aus, der Wert lag im Bereich von etwa 1,5 Promille. Ein exaktes Ergebnis wird erst die Auswertung der kurz darauf im Krankenhaus entnommenen Blutprobe liefern.

Möglicherweise könnte dieses genaue Ergebnis für den Mann noch wichtig werden. Denn die vielfach noch angewendete Rechnung "Wenn ich zu betrunken bin, um Auto zu fahren, dann nehme ich halt das Fahrrad" geht nicht auf. Wer auf dem Fahrrad Ausfallerscheinungen zeigt, indem er oder sie etwa Schlangenlinien fährt oder stürzt, muss schon ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille mit Konsequenzen rechnen. Das nennt man relative Fahruntüchtigkeit. Endgültig Schluss mit lustig ist bei 1,6 Promille. Dieser Wert markiert die absolute Fahruntauglichkeit. Selbst wenn man dann keine Ausfallerscheinungen zeigt, ist die Fahrt zu Ende. "Trunkenheit im Verkehr" ist eine Straftat, bei der eine Geldstrafe und auch Punkte in Flensburg drohen, selbst wenn man gar nicht mit dem Auto unterwegs war. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Im schlimmsten Fall kann jemand, der oder die alkoholisiert Fahrrad fährt, also den Führerschein für das Auto verlieren - oder einen Eintrag bekommen, dass er oder sie den Führerschein gar nicht erst machen darf.

Deshalb rät die Polizei, nach dem Genuss einer größeren Menge Alkohol sowohl das Auto als auch das Rad stehen zu lassen und nach geeigneten Alternativen für den Heimweg zu suchen. /hei (628)

Quelle: Polizei Viersen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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