(UL) Schelklingen - Betriebserlaubnis erloschen / Am Sonntag stoppte die Polizei in Schelklingen einen Tuner. Der hatte Veränderungen an seinem BMW vorgenommen.
Kurz vor 1.45 Uhr stoppte die Polizei einen 28-jährigen auf der B492 zwischen Schelklingen und Blaubeuren. Bei der Kontrolle nahmen die Beamten den Pkw genauer unter die Lupe. Die Polizeistreife stellte am Fahrzeug technische Veränderungen fest. So waren ein anderes Fahrwerk und auch an der Hinterachse Distanzscheiben montiert. ABE und Teilegutachten konnte der Fahrer vorlegen, aber er ließ die Kombination der beiden Veränderungen nicht durch einen Gutachter abnehmen. Wenn er weiter mit dem Auto fahren will, muss er das Fahrzeug so umbauen oder abnehmen lassen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr wesentlich beeinträchtigt ist. Auf den Fahrer kommt nun auch eine Anzeige zu. Er muss deshalb mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro rechnen.
Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtlichen Vorgaben zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, können sie zu einem erheblichen Risiko im Straßenverkehr werden. Deshalb drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen. Autos und Tuningteile werden ständig weiterentwickelt und müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Deshalb rät die Polizei, nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren zu kaufen. "Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen", so die Polizei weiter.
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Quelle: Polizei Ulm. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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