(BC) Riedlingen - Abgefahrene Reifen und Telefon bedient / Nicht mehr ausreichend Profil war an den Reifen eines Lkw am Mittwoch in Riedlingen. Zudem hatte der 23-Jährige auf seinem Handy getippt.
Eine Polizeistreife stoppte gegen 9.45 Uhr den Lkw-Fahrer im Uferweg. Denn der junge Mann hatte während der Fahrt sein Mobiltelefon bedient. Das ist nicht erlaubt. Bei der weiteren Überprüfung des VW Klein-Lkw stellten die Polizisten fest, dass die an der Vorderachse monierten Reifen abgefahren waren. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen. Auch der Halter des 3,5 Tonners wurde von der Polizei angezeigt. Denn der Fahrzeugverantwortliche hätte eine solche gefährliche Fahrt nicht zulassen dürfen. Die Polizei stellte außerdem einen Mängelbericht aus. Demnach muss der Halter zügig dafür Sorge tragen, sein Fahrzeug in Ordnung zu bringen und dies auch von einer offiziellen Stelle abnehmen zu lassen. Der Fahrer wurde für die mangelhafte Bereifung mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt zur Kasse gebeten. Zudem wird er wegen der Benutzung des Telefons während der Fahrt angezeigt. Auf den Halter des Lkw kommt wegen den Reifen ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg zu.
Reifen, die keine ausreichende Profiltiefe haben, stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Das Reifenprofil sorgt für ein sicheres Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Sowohl bei Sommer - als auch bei Winterreifen verschlechtert sich das Fahrverhalten drastisch, sobald die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe unterschritten wird. Damit steigt auch das Risiko von Unfällen deutlich. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, muss die Profiltiefe mindestens 1,6 Millimeter betragen.
Wer als Fahrzeugführer ein Handy benutzt muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister rechnen. Die Polizei appelliert dringend an die Fahrer das Telefon liegen zu lassen, auch wenn es klingelt. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt. Weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.runtervomgas.de.
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Quelle: Polizei Ulm. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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