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Polizei Ulm · Ulm

(BC) Biberach - Autofahrerin übersieht Radfahrer / Zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Fahrrad ist es am Donnerstag in Biberach gekommen.

14. August 2026 um 11:25 Uhr

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Der Unfall ereignete sich kurz vor 8 Uhr in der Astiallee. Eine 48-Jährige war in Richtung Valenceallee unterwegs und bog mit ihrem Dachia nach rechts in die Schlierenbachstraße ab. Auf dem Radweg in der Astiallee fuhr ein 36-Jähriger mit seinem Trekkingrad. Der Radler war auf dem gekennzeichneten Radweg in gleicher Richtung unterwegs und stieß mit seinem Pedelec in die Seite des Dacia. Wie ein Zeuge der Polizei berichtete, stürzte der Radler von der Motorhaube auf die Straße. Der Dacia prallte noch leicht gegen einen verkehrsbedingt wartenden Hyundai einer 40-Jährigen. Der kam aus der Schlierenbachstraße. Der Rettungsdienst war vor Ort und brachte den Radfahrer mit leichten Verletzungen in eine Klinik. Die Autofahrerinnen blieben unverletzt. Die Polizei Biberach ermittelt nun den genauen Unfallhergang. Sie schätzt den Schaden an den Autos auf rund 3.000 Euro, den am Fahrrad auf ca. 50 Euro. Auf die Dacia-Fahrerin kommt nun eine Anzeige zu.

Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrer im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrer vorrausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu haben. Doch auch im Straßenverkehr gibt es verschiedene Flächen, auf denen sie geschützt unterwegs sind:

Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein baulich von der Fahrbahn getrennt oder aber er hat eine andere Höhe als die Straße. Außerorts dürfen auch Mofas die Radwege benutzen. Für den Fahrer des Radweges gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen.

Ein weiterer Sonderweg für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Er ist nicht baulich, sondern durch eine durchgezogene breite weiße Linie von der Fahrbahn getrennt. An einer Ampel müssen Radfahrer die Zeichen für den Autoverkehr beachten, es sei denn, eine Fahrradampel wurde installiert. Sind Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden und als solche durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet, so müssen diese durch den Radfahrer auch genutzt werden. Tut der Radler das nicht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

Ein Fahrradschutzstreifen ist ein Bestandteil der Fahrbahn und lediglich durch eine gestrichelte Linie markiert. Bei diesem Schutzstreifen handelt es sich um einen Bestandteil der Fahrbahn. Hier ist allerhöchste Aufmerksamkeit geboten, denn auch Autofahrer dürfen bei Bedarf und ohne Gefährdung für die Radler den Schutzstreifen befahren. Halten oder Parken dürfen Autos dort jedoch nicht. Da dieser Streifen Teil der Fahrbahn ist, haben die Radfahrer die Verkehrszeichen zu beachten, die auch für Autofahrer gelten.

Um besser erkannt zu werden, empfiehlt die Polizei allen Radlern auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen. Ein passender Helm kann schlimme Verletzungen verhindern. Weitere Tipps und Hinweise zum Thema sicheres Radfahren erhalten sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

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Quelle: Polizei Ulm. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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