Zwei Kinder auf E-Roller in Harsefeld unterwegs - Autofahrer verursacht Unfall und flüchtet, E-Scooterfahrerin stürzt und wird von Auto mitgeschleift, E-Roller in Stade kontrolliert - 85 km/h möglich
1. Zwei Kinder zusammen auf E-Roller in Harsefeld unterwegs - Autofahrer verursacht Unfall und flüchtet - Polizei sucht Verursacher und Zeugen
Am gestrigen Donnerstagnachmittag gegen 14:10 h kam es in Harsefeld in der Friedrich-Huth-Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Kinder verletzt wurden.
Die beiden 12- und 13-jährigen Mädchen waren zu der Zeit zusammen auf einem E-Roller entlang des Geh- Radwegs in der Friedrich-Huth-Straße in Richtung Ortsmitte unterwegs. An der Einmündung "Am Bundesbahnhof" wollten die beiden bei "grün" die Einmündung queren, wurden dann aber von einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, das dort nach rechts abbog und ihren Vorrang missachtete, derart behindert, dass sie stürzten und sich leicht verletzten.
Der Unfallverursacher kümmerte sich aber offenbar nicht weiter um die Unfallfolgen und fuhr einfach weiter.
Die Polizei sucht jetzt den Verursacher und weitere Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und bitte diese sich unter der Rufnummer 04164-888260 bei der Harsefelder Polizei zu melden.
Dass die beiden Mädchen sich rechtswidrig verhalten haben (zu zweit auf einem E-Roller, das Mindestalter von 14 Jahren nicht erreicht sowie einen anderen Verkehrsteilnehmer beleidigt) ist der Polizei bekannt und wird selbstverständlich entsprechend verfolgt. Hier werden sich vermutlich auch die Erziehungsberechtigten verantworten müssen.
Eine Ermittlung wegen Unfallflucht gegen den noch unbekannten Verursacher wurde eingeleitet.
2. E-Scooterfahrerin kommt zu Sturz und wird von Auto mitgeschleift - Polizei sucht Zeugen und Verursacher
Am gestrigen Abend gegen 19:50 h ist es in Stade in der Vorwerkstraße auf dem Wirtschaftsweg am "Schwabenseegraben" im Benixland in Stade zu einem Verkehrsunfall gekommen, für den die Polizei den Unfallverursacher und Zeugen sucht.
Zu der Zeit war ein noch unbekannter Fahrer eines VW offenbar mit nicht angepasster Geschwindigkeit auf der Straße unterwegs. In der Kurve kam ihm dann eine 17-jährige Fahrerin auf ihrem E-Scooter entgegen. Um nicht mit dem Auto zusammen zu stoßen, musste die Staderin ausweichen und kam dabei zu Sturz. Anschließend wurde sie einige Meter von dem PKW mitgeschleift und verletzte sich dabei leicht. Nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde sie ins Elbeklinikum eingeliefert.
Der Unfallverursacher kümmerte sich aber nicht weiter um die Unfallfolgen und fuhr einfach weiter. Gegen ihn wird nun wegen Unfallflucht ermittelt.
Die Stader Polizei sucht jetzt Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder die Hinweise zu dem Verursacher geben können. Diese werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04141-102215 bei der Stader Wache zu melden.
3. E-Roller in Stade kontrolliert - 85 km/h Geschwindigkeit möglich
Am gestrigen Abend gegen 18:30 h haben Beamte der Stader Polizei in Stade in der Straße "Am Bahnhof" eine 23-jährige Fahrerin eines E-Rollers kontrolliert.
Dabei wurde festgestellt, dass der Roller offenbar so getunt wurde, dass er eine Höchstgeschwindigkeit nach eigenem Tacho von 85 km/h erreichen konnte.
Im gedrosselten Normalmodus wurde dagegen eine Geschwindigkeit von 22 km/h festgestellt.
Gegen die 23-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Halter ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, der Roller wurde sichergestellt.
Polizeisprecher Rainer Bohmbach aus diesem Anlass dazu:
"Immer wieder fallen uns im Straßenverkehr E-Scooter auf, die mit höherer als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs sind. Diese "getunten" Fahrzeuge werden dann von uns aus dem Verkehr gezogen und die Fahrer und Halter entsprechend sanktioniert.
Wer bei seinem E-Scooter durch Tuning die Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit umgeht, verliert damit die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Somit darf das "Elektrokleinstfahrzeug" nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Nutzung ist demnach nur noch auf einem abgegrenzten Privatgelände gestattet.
Das getunte Fahren auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor.
Darüber sollte unbedingt bedacht werden, dass der gesetzlich verpflichtende Versicherungsschutz an eine Betriebserlaubnis gebunden ist. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis, bedeutet auch einen Verlust der Haftpflichtversicherung. Wer ohne diese Pflichtversicherung für Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Dafür kann unter Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Ein unerlaubtes E-Scooter-Tuning kann somit weitreichende Konsequenzen haben.
Auch rücksichtsloses Verhalten von E-Scooterfahrern z. B. auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sowie die Nutzung von Scootern mit mehreren Personen stellt ein andauerndes Ärgernis und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und eine Unfallgefahr dar. Auch hier wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen und das Verhalten entsprechend ahnden"
Quelle: Polizei Stade. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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