Bevorstehende Kontrollen hinsichtlich E-Scootern
Die Polizei St. Ingbert kündigt in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen an. Hierzu weist die Polizei auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin. So ist die Fußgängerzone nicht für E-Stehroller freigegeben. Das Befahren der Fußgängerzone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Außerdem darf mit einem Elektroroller nur eine Person befördert werden. E-Scooter fallen unter das Pflichtversicherungsgesetz und benötigen daher ein Kennzeichen. E-Scooter dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Schnellere Fahrzeuge dürfen nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Quelle: Polizei Sankt Ingbert. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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