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Halten Sie den Notruf der Polizei für echte Notrufe frei - Vermisstensuche mit Hubschrauber erfolgreich

31. Juli 2026 um 11:33 Uhr

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Die Polizei im Rhein-Kreis-Neuss appelliert an die Bevölkerung den Notruf der Polizei unbedingt für echte Notfälle freizuhalten. Für Fragen, Beschwerden und Anregungen steht die Telefonnummer 02131 3000 zur Verfügung.

In der jüngeren Vergangenheit kam es bei größeren Einsatzlagen oder dem Einsatz eines Polizeihubschraubers bedauerlicherweise wiederholt dazu, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum Einsatzanlass oder zur Einsatzdauer die Notrufleitungen der Polizei blockierten. Dadurch wurden die Notrufsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter von ihrer eigentlichen Aufgabe abgehalten, nämlich Notrufe entgegenzunehmen und Einsätze zu koordinieren.

Letztmalig war das am Montag (27.07.) der Fall, als die Polizei in den Abendstunden mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers nach einer vermissten Person suchte. Der Einsatz des Fluggeräts brachte letztlich den Erfolg: Die Person konnte gegen 22:15 Uhr lokalisiert und so von Polizisten am Boden gefunden werden. Rettungskräfte transportierten den Mann anschließend zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.

Beinahe 40 Neusserinnen und Neusser hatten währendessen den Notruf gewählt und mit ihren Nachfragen die Leitungen blockiert. Um die Erreichbarkeit der Polizei zu gewährleisten, beenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistelle diese Gespräche umgehend.

Bitte bedenken Sie: Auch Sie oder Ihre Angehörigen könnten sich einmal in Gefahr befinden und auf die schnelle Erreichbarkeit der Polizei angewiesen sein. Blockieren Sie die Notrufnummer 110 deshalb nicht mit Fragen zum Einsatzanlass und zur Einsatzdauer. Sollte Gefahr für die Bevölkerung bestehen oder die Polizei auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein, werden Sie beispielsweise über unsere Social-Media-Kanäle oder über Presse und Rundfunk informiert.

Informieren Sie umgehend den Notruf, wenn ein echter Notfall vorliegt, beispielsweise wenn Sie oder andere sich in Gefahr befinden, Sie eine Straftat beobachten oder wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen. Und keine Sorge, Sie haben nichts zu befürchten, wenn sich später herausstellt, dass keine Notlage vorliegt.

Strafbar ist allerdings der mutwillige Missbrauch von Notrufen. Gemäß Praragraf des 145 Strafgesetzbuchs droht in diesem Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. (-14014)

Quelle: Polizei Rhein-Kreis Neuss. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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