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260820-2: Festnahme nach Flucht vor Polizeikontrolle

20. August 2026 um 14:00 Uhr

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Autofahrer muss sich nun in mehreren Verfahren verantworten

Einsatzkräfte der Autobahnpolizei Köln haben am Mittwochmittag (19. August) zwei Männer (36, 38) in Elsdorf vorläufig festgenommen. Dem Fahrer (38) wird vorgeworfen, in einem gestohlenen Auto mit gefälschten Kennzeichen vor einer Polizeikontrolle geflüchtet zu sein. Zudem sei der 38-Jährige ohne gültige Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren.

Gegen 11.30 Uhr sei den Beamtinnen und Beamten ein Hyundai auf der Bundesautobahn (BAB) 4 in Richtung Heerlen aufgefallen. Die Polizeikräfte entschlossen sich zu einer Kontrolle des Hyundais und gaben entsprechende Anhaltezeichen. Sie lotsten das Auto an der Anschlussstelle Bergheim von der Autobahn und stoppten auf der Bundesstraße (B) 477 für eine Verkehrskontrolle. Jedoch stoppte der Hyundai nicht, sondern fuhr am Kontrollort vorbei und flüchtete in Richtung Elsdorf. Dabei missachtete er unter anderem auch eine rote Ampel. Die Polizistinnen und Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung auf und das Auto stoppte wenige hundert Meter später auf der B 55.

Der 38-Jährige und sein Beifahrer (36) kamen nach Aufforderung aus dem Hyundai und die Uniformierten nahmen sie vorläufig fest. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hat. Zudem reagierte ein Drogenvortest positiv auf Cannabis und Amphetamin. Die Polizistinnen und Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt auf einer Polizeiwache entnahm. Bei der Überprüfung des Autos stellte sich heraus, dass der Wagen vor einiger Zeit in Jülich entwendet worden war und die Kennzeichen, die angebracht waren, gefälscht waren. Außerdem fanden die Polizeikräfte geringe Mengen Drogen sowie mögliches Einbruchswerkzeug im Auto. Sie stellten die Gegenstände sicher.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 21 sowie des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen. Der 38-Jährige muss sich in mehreren Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrzeugdiebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung und des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. (jus)

Quelle: Polizei Rhein-Erft-Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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