260817-3: Falsche Polizeibeamte erbeuten Schmuck - Zeugensuche
Übergeben Sie keine Wertgegenstände an Fremde!
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 170 Zentimeter großen Mann zwischen 25 und 30 Jahren mit lockigen Haaren. Gemeinsam mit einem Komplizen am Telefon habe er einen Frechener am Freitagmittag (14. August) um Schmuck betrogen.
Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Gegen 11.30 Uhr habe der Geschädigte einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe sich fälschlicherweise als Polizist ausgegeben und behauptet, dass der Name des Frecheners vermeintlich auf einer Liste von Einbrechern auftauchen würde. Um sicherzustellen, dass seine persönlichen Wertgegenstände sicher sind, wolle man die Gegenstände angeblich zu einer Polizeiwache bringen, um sie dort sicher zu verwahren. Kurze Zeit später sei der Mann mit lockigen Haaren unter diesem dreisten Vorwand an der Anschrift des Geschädigten an der Straße "An der Waidmaar" aufgetaucht und habe Schmuck entgegengenommen. Gegen 14.45 Uhr sei der Betrüger wieder gegangen. Der Geschädigte bemerkte den Betrug einige Zeit später und alarmierte die Polizei.
Die Polizei rät:
Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus.
Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (jus)
Quelle: Polizei Rhein-Erft-Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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