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260803-2: Schockanruf nach angeblichem Verkehrsunfall - Zeugensuche

3. August 2026 um 13:18 Uhr

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Bargeld an Haustür übergeben

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht einen etwa 25 bis 30 Jahre alten und 180 Zentimeter großen Mann mit schwarzen Haaren und kurzem, schwarzem Bart. Der Unbekannte, zur Tatzeit bekleidet mit Jeans und grauem T-Shirt, soll am Freitag (31. Juli) nach einem betrügerischen Schockanruf in Frechen Bargeld abgeholt haben.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Informationen erhielt eine Frechenerin gegen 13 Uhr einen Anruf. Der Anrufer habe sich als Polizei Köln ausgegeben. Ein Angehöriger habe angeblich einen folgenschweren Verkehrsunfall in Köln verursacht. Wenig später führte ein angeblicher Staatsanwalt das Gespräch. Er behauptete, dass die Frechenerin einen hohen fünfstelligen Geldbetrag hinterlegen müsse, um eine Untersuchungshaft zu verhindern.

Der Anrufer habe dann zwei Angehörige, die ebenfalls im Haus waren, aufgefordert, sich auf den Weg zum Amtsgericht nach Köln zu machen, um dem Unfallverursacher als seelischen Beistand zur Seite zu stehen. Währenddessen sei ein angeblicher Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft zwischen 13 und 17 Uhr an der Wohnanschrift der Geschädigten an der Johann-Hinrich-Wiechern-Straße aufgetaucht und haben einen Umschlag mit Bargeld abgeholt.

Nachdem die Angehörigen in Köln vor verschlossenen Türen standen, habe man den vermeintlichen Unfallverursacher angerufen. Dieser konnte den Betrug schnell aufdecken.

Die Geschädigte erstattete später eine Anzeige auf einer Polizeiwache.

Die Polizei rät:

- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

- Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint.

- Sprechen Sie am Telefon niemals über Ihre persönlichen und

finanziellen Verhältnisse.

- Übergeben oder Überweisen Sie niemals Geld oder Wertgegenstände

an unbekannte Personen.

- Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Vertrauten über den

Anruf.

- Rufen sie selbstständig die angeblich betroffenen Angehörigen

an, um den Wahrheitsgehalt der Anrufe zu verifizieren.

- Wenn sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der 110

(ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an. (rs)

Quelle: Polizei Rhein-Erft-Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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