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260728-1: Betrüger erbeuten Schmuck mit dreister Masche - Zeugensuche

28. Juli 2026 um 10:59 Uhr

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Übergeben Sie keine Wertgegenstände an Fremde

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 185 Zentimeter großen Mann mit kurzen, dunklen Haaren und schwarzer Haut. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen am Telefon am Montag (27. Juli) eine Frechenerin um Schmuck betrogen haben. Zur Tatzeit habe der Unbekannte einen weißen Jogginganzug mit einem schwarzen T-Shirt darunter getragen.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Gegen 10 Uhr habe die Geschädigte einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe sich als Anwalt ausgegeben und behauptet, dass ihr Sohn angeblich einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nur durch die Zahlung einer Kaution der Haft entgehen könne. Gegen 13.45 Uhr sei der dunkelhaarige Mann im Bereich der Schulstraße in Buschbell erschienen und habe Schmuck im fünfstelligen Wert entgegengenommen.

Kurze Zeit später bemerkte die Geschädigte den Betrug und alarmierte die Polizei. Die Beamtinnen und Beamten fertigten eine Strafanzeige.

Die Polizei rät:

Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (jus)

Quelle: Polizei Rhein-Erft-Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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