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PP Ravensburg: Gemeinsame Pressemitteilung der Wasserschutzpolizei und der DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz zum sicheren Verhalten am und im Bodensee

24. Juli 2026 um 13:21 Uhr

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Ein strahlender Sommertag am Bodensee kann täuschen. Plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche

Strömungen und der dichte Schiffsverkehr bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler.

Angesichts der kurz bevorstehenden Sommerferien veröffentlichen die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg

und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz gemeinsame Warnhinweise. Diese zeigen auf, wie sich Badegäste im

Ernstfall verhalten sollten und warum der Einstieg in den See ohne körperliche Vorbereitung lebensgefährlich sein

kann.

Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals

überhitzt, direkt nach intensiver Sonnenbestrahlung oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Um den

Kreislauf zu schonen und Krämpfe oder einen Schock abzuwenden, muss sich der Körper langsam an die

Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfiehlt es sich, Arme, Beine und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen.

Zudem sollte unmittelbar vor dem Schwimmen auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichtet werden. Ein

ausreichender Sonnenschutz sowie eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen Kreislaufbeschwerden an heißen

Tagen zusätzlich vor. Sollte es im Wasser dennoch zu einem Muskelkrampf kommen, ist es wichtig, Ruhe zu

bewahren, sich auf den Rücken zu drehen, die betroffene Partie zu lockern und im Zweifel lautstark auf sich

aufmerksam zu machen. Grundsätzlich müssen Hilferufe von Dritten immer ernst genommen werden. Hier gilt es,

unverzüglich den Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen.

Ruhe ist ebenso gefragt, wenn man im flachen Wasser in dichte Seegrasfelder gerät. Hektische Bewegungen

können zu Verwicklungen führen. Stattdessen sollte man sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Bei längeren

Schwimmstrecken wiederum empfiehlt es sich, sich mit einer Begleitperson abzusprechen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten

sich ausschließlich in ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im und am

Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen. Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen

bieten keinerlei Schutz vor dem Ertrinken. Sie sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse und treiben bei Wind und

Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten

schenken lediglich zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht. Der Seegrund

fällt darüber hinaus an vielen Abschnitten schon wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte

Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann.

Die DLRG weist zudem darauf hin, dass sie an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit Wachstationen

präsent ist und rät dringend dazu, nach Möglichkeit diese bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere

Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt über die DLRGOrtsgruppen erhältlich.

Aufgrund der besonderen geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen,

überraschend schnell entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und eine stark

eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter oder einer offiziellen Sturm- und Starkwindwarnung müssen

Badende, ebenso wie Kanufahrer, Stand Up-Paddler und andere Wassersportler, das Wasser unverzüglich

verlassen.

Zusätzliche Risiken birgt der Schiffsverkehr. Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer wegen

Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das

Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und strikt zu vermeiden. Zudem gilt ein

Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen. Wer die schützende 300-

Meter-Uferzone verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen.

Schwimmer können solche Auftriebshilfen wie Schwimmbojen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause

einzulegen.

Große Vorsicht ist auch an Land und beim Einstieg geboten. Generell gilt, dass man niemals kopfüber in

unbekannte oder trübe Gewässer springen sollte, da die Wassertiefe von außen unberechenbar ist. Das Springen

von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten. Ebenso das Befestigen von Seilen an

Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Vom Springen von Ufermauern, etwa

im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit flach.

Auf die Wassertiefe ist deshalb zwingend zu achten. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen außerdem das

Sturzrisiko.

Auf dem Bodensee gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist, benötigt immer

eine Zulassung des Schifffahrtsamtes. Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie

Drachensegelbretter müssen zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um

Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden. Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten ist außerhalb der

300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitzuführen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fließgewässer und die Tierwelt. Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die

starken Strömungen keinesfalls unterschätzt werden. Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum

Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar. Darüber hinaus breitet sich im flachen Wasser

zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für

schmerzhafte Schnittverletzungen, weshalb das Tragen von Badeschuhen empfohlen wird.

Quelle: Polizei Ravensburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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