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Gefährliches Überholmanöver auf der B207 / Polizei bittet um Zeugenhinweise

27. Juli 2026 um 15:15 Uhr

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27.07.2026 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 22.07.2026 - B 207 / Buchholz

Bereits vergangenen Mittwochabend soll es auf der B 207 bei Buchholz zu einem gefährlichen Überholmanöver gekommen sein. Die Polizei sucht Zeugen und mögliche Gefährdete oder Geschädigte.

Am 22.07.2026 gegen 20:15 Uhr soll auf der B 207 aus Lübeck kommend in Richtung Ratzeburg Höhe Buchholz ein schwarzer VW Golf ein waghalsiges Überholmanöver durchgeführt haben, bei welchem laut Zeugenaussage mindestens ein entgegenkommender Autofahrer gefährdet wurde. Bei dem entgegenkommenden PKW soll es sich um einen grauen Kombi gehandelt haben. Nachdem dieser den Golf-Fahrer zunächst mit der Lichthupe gewarnt habe, hätte er auf den Grünstreifen ausweichen müssen, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern. Der schwarze Golf sei im letzten Moment wieder auf seine Fahrspur gewechselt und soll sich zwischen zwei Fahrzeugen eingereiht haben. Nur wenig später habe er erneut mehrere Fahrzeuge überholt und geriet kurz darauf außer Sicht.

Der schwarze Golf sei mit einem Kennzeichen der Hansestadt Lübeck versehen, sowie tiefergelegt und mit diversen Tuningteilen ausgestattet gewesen. Zudem sollen sich mindestens zwei Personen im Fahrzeug befunden haben. Beim Fahrer habe es sich um eine augenscheinlich männliche Person mit einem Kurzhaarschnitt im Alter von ca. 25 Jahren gehandelt.

Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ein. Gesucht werden vor allem der Fahrer oder die Fahrerin des entgegenkommenden grauen Kombis, aber auch weitere, im Rahmen des Vorfalls möglicherweise gefährdete oder geschädigte Verkehrsteilnehmer. Des weiteren bittet die Polizei Zeugen, die Hinweise zum tatverdächtigen Fahrer des schwarzen Golf geben können, sich umgehend beim Polizeirevier Ratzeburg unter 04541/8090 oder per Mail über ratzeburg.pr@polizei.landsh.de zu melden.

Quelle: Polizei Ratzeburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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