Schlangenlinien auf dem E-Scooter führen zu Kontrolle
Ein 48-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in der Nacht zum Donnerstag in Pforzheim aufgrund seiner auffälligen Fahrweise kontrolliert worden.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen befuhr der Mann gegen 01:00 Uhr die Straße Am Waisenhausplatz in Richtung Zerrennerstraße und fuhr dabei deutlich in Schlangenlinien. Nachdem die Polizeibeamten ihn zum Anhalten aufgefordert hatten, benötigte er mehrere Sekunden, um die Aufforderung umzusetzen.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten starken Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest gestaltete sich zunächst schwierig. Schließlich konnte im weiteren Verlauf ein verwertbarer Test durchgeführt werden, der einen Wert von über zwei Promille ergab. Zur Durchführung einer Blutentnahme wurde der Mann auf die Polizeidienststelle gebracht.
Wichtig: Auch E-Scooter zählen als Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten für sie die gleichen Alkoholgrenzen und entsprechenden Strafen wie für andere Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille können zum Beispiel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen. Wer also alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte sich bewusst sein: Je nach Alkoholisierung kann nicht nur ein Bußgeld, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Carmela Rinaldo, Pressestelle
Quelle: Polizei Pforzheim. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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