Schwanau / Friesenheim - Inhaftiert: Ermittlungen wegen Falschgelds führen zum Auffinden von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
Das Inverkehrbringen von Falschgeld hat zur vorläufigen Festnahme eines 40 Jahre alten Mannes und im Zuge der weiteren Ermittlungen zur Identifizierung eines weiteren 43-Jährigen Verdächtigen geführt. Bei der Wohnungsdurchsuchung bei dem älteren der beiden Männer stießen die Beamten zudem auf Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen. Die Folgen für den 43-Jährigen waren eine Richtervorführung und Inhaftierung. Die notwendigen Beschlüsse zur Durchsuchung der Wohnungen sowie der Antrag auf Untersuchungshaft wurden zuvor von der Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg erwirkt.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen bereits am 13. Mai 2026. Vor rund drei Monaten soll der 40-Jährige in der Bäckerei eines Discounters einen falschen 50 Euro Geldschein verausgabt haben. Eine Angestellte der Bäckerei erkannte den mutmaßlichen Schwindel und verständigte die Polizei. Der Mann konnte noch vor Ort von Beamten des Polizeipostens Schwanau vorläufig festgenommen werden. Bei einer am gleichen Tag erfolgten Durchsuchung wurden bei dem vorläufig Festgenommenen noch weitere Falsifikate sichergestellt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen durch die Beamten der zuständigen Fachinspektion der Kriminalpolizei stießen die zivilen Polizisten dann auf den drei Jahre älteren Mann. Auch er steht in dringendem Verdacht, gefälschte Geldscheine in den Zahlungsverkehr eingebracht zu haben. Die Durchsuchung seiner Wohnung erfolgte am Mittwoch (12. August 2026). Während hierbei in Bezug auf das Falschgeldverfahren keine weiteren "Blüten" aufgefunden werden konnten, wurden die Einsatzkräfte jedoch auf einer anderen Schiene fündig. In der Wohnung wurden verschiedene Drogen, unter anderem Kokain und Amphetamin in nicht geringen Mengen, sowie verbotene Waffen, wie ein Butterflymesser, Schlagring und Schreckschusswaffen, sichergestellt. Die aufgefundenen Gegenstände lassen den Schluss eines bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg wurde der 43-Jährige am Donnerstag beim Amtsgericht Offenburg vorgeführt. Antragsgemäß erließ das Gericht Haftbefehl. Der deutsche Staatsangehörige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der 40-Jährige mit ebenfalls deutscher Staatsangehörigkeit verblieb nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß.
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Quelle: Polizei Offenburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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