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Mittelbaden - Achten Sie beim Kauf eines Helmes auf Qualität, Passform und nachweisbaren Sicherheitsstandards.

6. August 2026 um 15:26 Uhr

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Es ist Mittagszeit und an einer Kreuzung missachtet der Fahrer eines Kleinkraftrades die Vorfahrt eines Lastwagens und wird durch den folgenden Unfall schwerstverletzt: Frakturen im Gesicht, Verlust mehrerer Zähne und ein Schädel-Hirn-Trauma. Bei der so geschehenen Unfallaufnahme stellte sich heraus: Der Helm war über das Internet gekauft, ein Plagiat eines gängigen Herstellers und zum Schutz seines Trägers völlig ungeeignet.

Nach der Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftrades sowie offener drei- oder mehrrädriger Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Ein geeigneter Helm muss bei einem Unfall Belastungen standhalten, die im Ernstfall Leben retten. Deshalb sollten Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer beim Kauf nicht ausschließlich auf den Preis achten, sondern auf eine geprüfte Qualität, eine passende Größe, hochwertige Materialien und sichere Verschlusssysteme. ECE-zugelassene Helme stellen dabei sicher, dass umfangreiche Sicherheitsprüfungen durchlaufen und bestimmte Anforderungen an Schutzwirkung und Stabilität erfüllt wurden. Eine ECE-Zulassung ist nach deutschem Recht jedoch nicht erforderlich.

Gerade bei sehr günstigen Angeboten oder Helmen unbekannter Herkunft besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Anforderungen wie ausreichende Stoßdämpfung, Stabilität der Schale, sichere Kinnriemen und Verschlüsse und Visiere mit Splitterschutz nicht vorhanden sind.

Beim Schutzhelm zählt Sicherheit - nicht nur der Preis. Ein Motorradhelm ist kein modisches Zubehör, sondern der entscheidende Schutz des eigenen Lebens!

Übrigens: Wird bei einer Kontrolle ein ungeeigneter Helm festgestellt, droht neben einem Verwarngeld auch die Untersagung der Weiterfahrt.

Weitere Informationen unter: https://gib-acht-im-verkehr.de/themen/motorrad/helm

/rs

Quelle: Polizei Offenburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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