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Kehl - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter, Präventionstipps

4. August 2026 um 11:02 Uhr

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Eine Verkehrskontrolle durch Beamte des Polizeireviers Kehl in der Hauptstraße hatte am Montagabend unangenehme Konsequenzen für einen 31-jährigen Mann. Der E-Scooter-Fahrer wurde gegen 17.40 Uhr im Zuge einer Verkehrskontrolle auf Höhe der Bushaltestelle "Kehl Marktplatz" durch eine vor Ort befindliche Streifenbesatzung genauer unter die Lupe genommen. Bei der Kontrolle des 31 Jahre alten Mannes konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden, woraufhin ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über drei Promille ergab. In der Folge wurde eine Blutentnahme erhoben. Den Anfang Dreißiger erwartet nun eine Strafanzeige.

Die Polizei rät im Zusammenhang mit E-Scootern dringend zur Vorsicht im Straßenverkehr und macht hierzu aufmerksam, dass:

- für Fahranfänger in der Probezeit, Jugendliche und

Heranwachsende unter 21 Jahren absolutes Alkoholverbot gilt,

- für alle anderen Fahrer grundsätzlich dieselben

Alkohol-Grenzwerte wie beim Autofahren gelten,

- E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen sind,das Mitnehmen von weiteren Personen auf demselben Trittbrett verboten ist und

- jeder E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr eine gültige

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung benötigt./lb

Quelle: Polizei Offenburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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