Betrüger auf Verkaufsportal unterwegs
Eine 40-jährige Nümbrechterin wollte zwei Produkte über ein Kleinanzeigen-Portal im Internet verkaufen. Zwei vermeintliche Käufer gaben vor, über PayPal bezahlen zu wollen, dies würde aber nicht funktionieren. Daraufhin sollte die Bezahlung über die Bezahl-Funktion des Anzeigen-Portals abgewickelt werden. Die Nümbrechterin gab die geforderten Daten an und bestätigte über einen Link den Zahlungseingang. Später stellte sie eine nicht autorisierte Abbuchung eines niedrigen, vierstelligen Eurobetrages von ihrem Konto fest.
Die Polizei rät:
- Nutzen Sie verifizierte Zahlungsmethoden, bei denen das Geld
"zwischengeparkt" wird. - Nutzen Sie nicht die Zahlungsfunktion "PayPal-Freunde" bei
Menschen, die Sie nicht persönlich kennen. Hier besteht kein
Käuferschutz, sodass das Geld nur selten zurückgefordert werden
kann. - Niemals auf Links in SMS oder E-Mails klicken. - Misstrauen bei Überzahlungen: Niemals Differenzbeträge
zurücküberweisen. Stattdessen die Plattform kontaktieren. - Wenn ein Betrug vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer
Polizei und informieren Sie das Verkaufsportal.
Quelle: Polizei Oberbergischer Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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