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Stolzenau - Ungenügend abgekühlter Holzkohlegrill löst Feuerwehreinsatz aus - Polizei warnt vor Brandgefahr

24. Juli 2026 um 09:23 Uhr

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(KEM) Am Donnerstagabend (23.07.2026) gegen 21:25 Uhr bemerkte eine Stolzenauer Streifenwagenbesatzung während ihrer Fahrt auf der Straße "Auf dem Weinberge" (OT Holzhausen) eine starke, weiß-graue Rauchentwicklung aus dem Bereich der Dachtraufe eines Gartenschuppens an der einmündenden Wilhelm-Busch-Straße.

Die Beamten hielten umgehend an, um die Situation zu überprüfen. Bereits beim Betreten des Grundstücks war deutlicher Brand- beziehungsweise Schmorgeruch wahrnehmbar. Bei der Überprüfung des Wohnhauses stellten die Polizisten fest, dass dieses unbewohnt und augenscheinlich in der Sanierung begriffen ist. Sie konnten zudem schnell ausschließen, dass der brennende Schuppen mit dem Wohnhaus verbunden ist.

Da die Brandlage im Inneren des stark verrauchten Schuppens zunächst unklar war, alarmierten die Einsatzkräfte umgehend die Feuerwehr. Die hinzugerufene Feuerwehr betrat den Schuppen und konnte den Brand schnell löschen. Ein Gebäude- oder größerer Sachschaden konnte dadurch verhindert werden; es entstand lediglich geringer Sachschaden.

Als Ursache für das Feuer ermittelte die Polizei einen Holzkohlegrill. Dieser war nach dem Grillen mitsamt der verbliebenen Kohle, Grillanzündern und weiteren Materialien im Schuppen abgestellt worden. Durch noch vorhandene Restglut entzündeten sich die abgelegten Gegenstände.

Wichtiger Sicherheitshinweis der Polizei:

Auch wenn ein Grill äußerlich bereits abgekühlt wirkt, können sich in der Asche und Kohle noch über viele Stunden hinweg gefährliche Glutnester halten. Lassen Sie Holzkohlegrills daher immer vollständig und unter Aufsicht im Freien auskühlen. Stellen Sie Grills oder Aschebehälter niemals in Schuppen, Garagen, Carports oder sonstigen geschlossenen Räumen unbeaufsichtigt ab, wenn Sie sich nicht vergewissert haben, dass keine Brandgefahr mehr von diesen ausgehen kann!

Quelle: Polizei Nienburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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