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Geh- und Radwege von Hecken und Sträuchern freihalten - Grünschnitt: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind haftbar

23. Juli 2026 um 10:30 Uhr

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Münster (SMS) Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind dafür verantwortlich, dass ihre Hecken und Sträucher nicht zu weit auf Geh- oder Radwege ragen. Darauf weist die Stadt Münster hin. Hintergrund ist, dass Äste und Grün die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende einschränken und zu gefährlichen Situationen – auch für Kinder – führen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Gehweg so stark zugewachsen ist, dass Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Radweg oder die Straße ausweichen...

Quelle: Stadt Münster. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗