Mit blockiertem Hinterrad unterwegs: Polizei stoppt verkehrsunsicheren Ford Fusion - 2607045
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle haben Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann am Mittwochmorgen, 15. Juli 2026, in Wülfrath ein erheblich verkehrsunsicheres Auto aus dem Verkehr gezogen.
Gegen 9 Uhr führten die Beamtinnen und Beamten Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch, als ihnen ein Ford Fusion auffiel, der die Kontrollstelle mit einer ungewöhnlich starken Geräuschentwicklung passierte. Zudem war ein deutlicher Geruch von verbranntem Gummi und Metall wahrnehmbar. Die Einsatzkräfte beendeten die laufende Kontrolle umgehend und nahmen die Nachfahrt auf.
Das Fahrzeug war zunächst außer Sicht geraten. Die Beamtinnen und Beamten konnten ihm jedoch anhand einer deutlich sichtbaren Schleifspur auf der Fahrbahn sowie des weiterhin wahrnehmbaren Geruchs folgen. Kurze Zeit später entdeckten sie den Ford Fusion erneut und stellten dabei zusätzlich Funkenflug aus dem linken hinteren Radkasten fest.
In einer Bushaltebucht an der Wilhelmstraße wurde das Fahrzeug schließlich angehalten und kontrolliert. Dabei zeigte sich die Ursache der erheblichen Geräuschentwicklung: Das linke Hinterrad war aufgrund einer blockierten Bremse vollständig festgesetzt. Während der Fahrt hatte sich zunächst der Reifen bis auf die Karkasse abgenutzt, anschließend schliff die Aluminiumfelge direkt über den Asphalt und hinterließ eine mehrere hundert Meter lange Schleifspur auf der Fahrbahn.
Der 74-jährige Fahrzeugführer erklärte gegenüber den Einsatzkräften, dass ihm bereits am Morgen aufgefallen sei, dass vermutlich die Bremse festsitze. Dennoch habe er sich von Wülfrath-Rodenhaus aus auf den Weg zu einer Werkstatt gemacht.
Aus Sicht der Polizei stellte der technische Defekt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Ein blockiertes Rad beeinträchtigt das Brems- und Lenkverhalten eines Fahrzeugs erheblich und kann insbesondere in Gefahrensituationen dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr kontrolliert werden kann.
Die Weiterfahrt wurde dem 74-Jährigen untersagt. Das Fahrzeug durfte ausschließlich auf einem Abschleppwagen zur Werkstatt transportiert werden.
Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Hinweis der Polizei:
Wer an seinem Fahrzeug einen sicherheitsrelevanten technischen Defekt feststellt, sollte dieses nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Bereits vermeintlich kurze Fahrten zur Werkstatt können erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden mit sich bringen. Im Zweifel sollte das Fahrzeug abgeschleppt oder ein Pannendienst verständigt werden.
Quelle: Polizei Mettmann. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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