Heidelberg: Raubüberfall auf Juwelier, PM Nr. 2
Wie bereits berichtet (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6314237), ereignete sich am heutigen Tag gegen 11:00 Uhr ein Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in der Brückenstraße in Heidelberg.
Den bisherigen Erkenntnissen nach klingelten zwei Männer an der Tür des Juweliergeschäfts. Der Inhaber öffnete daraufhin die Tür, woraufhin die beiden Männer ihn im Inneren des Ladens mit einer Schreckschusswaffe bedrohten. Es gelang dem Inhaber jedoch, die beiden Täter nach draußen zu drängen und um Hilfe zu rufen. Ein Zeuge eilte herbei, sodass ein 21-Jähriger bis zum Eintreffen der ersten Streifenwagenbesatzung festgehalten und anschließend vorläufig festgenommen werden konnte.
Der zweite Täter konnte unterdessen mutmaßlich mit einem E-Scooter in unbekannte Richtung flüchten. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen konnte die verwendete Schreckschusswaffe sichergestellt werden.
Der Inhaber des Juweliergeschäfts wurde im Zuge des Vorfalls leicht verletzt.
Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führt die Ermittlungen wegen des versuchten Raubüberfalls in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg fort. Für den morgigen Tag ist eine Haftvorführung des 21-Jährigen angedacht.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand gelangten beide Männer mit E-Scootern zum Tatort. Der vorläufig festgenommene 21-Jährige trug zum Tatzeitpunkt ein weißes Hemd, eine beige lange Hose und eine helle Baskenmütze.
Die Polizei sucht Personen, die Angaben zur Anfahrt, zur Tat selbst oder zur Flucht des zweiten Täters machen können. Hinweise werden beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon unter der Nummer 0621 174-4444 entgegengenommen.
Der beherzte Einsatz des Geschädigten und des hinzugeeilten Zeugen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass einer der Täter vorläufig festgenommen werden konnte. Die Polizei weist gleichwohl darauf hin, dass die eigene Sicherheit in solchen Situationen stets Vorrang haben sollte - kein Wertgegenstand rechtfertigt ein Risiko für Leib und Leben.
Quelle: Polizei Mannheim. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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