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Polizei Mannheim · Mannheim

Heidelberg: 32-Jähriger wg. gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit vers. Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte u.a. auf Antrag der StA Heidelberg in U-haft

13. August 2026 um 15:48 Uhr

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Algerier erlassen.

Ihm werden in vier Fällen Diebstahl, in einem davon in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Bereits am 28.07.2026 gegen 17:00 Uhr soll der Tatverdächtige in einem Supermarkt in der Kurfürstenanlage Kleidung im Wert von über 150 Euro an sich genommen und anschließend das Geschäft verlassen haben, ohne hierfür bezahlt zu haben.

Am selben Tag gegen 17:50 Uhr soll er in einem anderen Supermarkt in der Poststraße Drogerieartikel und Wein im Gesamtwert von über 20 Euro an sich genommen haben, um diese ohne zu bezahlen zu behalten.

Als er von einem Supermarktmitarbeiter wegen des Diebstahls festgehalten werden sollte, soll der Tatverdächtige versucht haben, diesen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen.

Nur zusammen mit einem zweiten Mitarbeiter sei es gelungen, den Tatverdächtigen, der sich weiter körperlich zur Wehr setzte, bis zum Eintreffen der verständigten Polizei festzuhalten.

Als die Polizeibeamten dem 32-Jährigen Handschellen vor Ort anlegen wollten, soll er sich dagegen körperlich gewehrt, die Beamten beleidigt und nach diesen gespuckt haben.

Auch während des Transports im Streifenwagen soll er die Beamten beleidigt und nochmals nach einer Beamtin gespuckt haben.

Auf der Polizeidienststelle habe der Tatverdächtige sich weiter körperlich gegen das Verbringen in eine Zelle gewehrt und später nach einem Polizeibeamten getreten.

Am 12.08.2026 wurde der 32-Jährige wegen eines Diebstahls vom 11.08.2026 durch das Amtsgericht Heidelberg im beschleunigen Verfahren verurteilt.

Davon völlig unbeeindruckt soll er nur wenige Minuten nach der Verurteilung in einem weiteren Supermarkt in der Kurfürstenanlage Alkoholika im Wert von über 67 Euro entwendet haben, um sie ohne zu bezahlen zu behalten.

Ebenfalls am 12.08.2026 gegen 17:50 Uhr soll er in demselben Supermarkt diverse Waren, insbesondere Drogerieartikel, im Wert von über 285 Euro entwendet haben, ohne wiederum für sie bezahlt zu haben.

Als er von einem Mitarbeiter angesprochen wurde, sei er unter Zurücklassung seiner Beute vor dem Eintreffen der verständigten Polizei davongerannt.

Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Heidelberg-Mitte konnte den Tatverdächtigen wenig später im Bereich des Bella-Parks feststellen und nach kurzer Verfolgung auch festnehmen.

Am 13.08.2026 wurde er der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen ihn erließ.

Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der Tatverdächtige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen des Polizeireviers Heidelberg-Mitte und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.

Quelle: Polizei Mannheim. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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