Versuchter Schockanruf - Seniorin erkennt Betrugsmasche und verhindert Geldübergabe
Eine Mainzer Seniorin wurde Opfer eines versuchten sogenannten Schockanrufs. Durch ihr umsichtiges Verhalten entstand ihr jedoch kein Schaden.
Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt die Frau einen Anruf von einer unbekannten Täterin. Diese gab an, ihr Neffe habe eine schwangere Frau bei einem Verkehrsunfall angefahren. Aufgrund des Unfalls habe die Frau ihr ungeborenes Kind verloren. Um eine strafrechtliche Verfolgung beziehungsweise eine Inhaftierung des Neffen abzuwenden, müsse die Angelegenheit "unter der Hand" geregelt werden. Hierfür forderten die Täter 40.000 Euro.
Die Seniorin wurde aufgrund gezielter Nachfragen zu der Ehefrau ihres Neffen sowie den Geburtsdaten deren Kinder misstrauisch. In ihrer emotionalen Ausnahmesituation bestätigte sie dennoch zunächst, über den geforderten Geldbetrag grundsätzlich zu verfügen.
Kurze Zeit später kündigten die Täter an, dass ein Abholer das Geld an ihrer Wohnanschrift entgegennehmen werde. Noch während weiterer Telefonate klingelte tatsächlich eine Person an der Haustür und forderte die Seniorin auf, die Tür zu öffnen. Aus Angst öffnete sie die Tür jedoch nicht. Der unbekannte Abholer verließ daraufhin die Örtlichkeit, ohne Geld entgegenzunehmen.
Im Anschluss versuchten die Täter mehrfach, erneut Kontakt zu der Seniorin aufzunehmen. Der letzte Anruf erfolgte Stunden später. Die Seniorin brachte ihr Bargeld zwischenzeitlich vorsorglich an einen sicheren Ort. Ein finanzieller Schaden entstand nicht.
Die Polizei weist darauf hin, dass Betrüger ihre Opfer durch frei erfundene Notlagen von Angehörigen unter Druck setzen und hohe Geldbeträge oder Wertsachen fordern. Beenden Sie in solchen Fällen das Gespräch, überprüfen Sie die Angaben durch einen Rückruf bei Ihren Angehörigen unter den Ihnen bekannten Telefonnummern und verständigen Sie umgehend die Polizei. Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
Quelle: Polizei Mainz. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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