Verdacht eines Betruges mit Wucherpreisen: Kammerjäger fordert hohe Summe für Nagerbekämpfung
Am gestrigen Nachmittag, dem 03.08.2026, kam es in Bodenheim zu einem polizeilich bekannten Vorfall von mutmaßlichem Wucher im Zusammenhang mit einer Handwerkerleistung.
Eine 60-jährige Geschädigte hatte aufgrund eines akuten Nagerbefalls an ihrem Wohnhaus eigenständig einen Kammerjäger beauftragt. Nach der Durchführung einer oberflächlichen Maßnahme - dem Auftragen einer roten Paste - forderte der Dienstleister von der Frau eine sofortige Bezahlung in Höhe von rund 1000 Euro. Die Geschädigte kam der Zahlungsaufforderung zunächst nach.
Erst nach Rücksprache mit ihrer Tochter kamen der Frau erhebliche Zweifel an der Angemessenheit des geforderten Betrags für die erbrachte Leistung, woraufhin sie sich entschloss, den Vorfall bei der Polizei zu melden.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Wuchers und Betrugs wurden eingeleitet.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:
- Vorsicht bei Notdiensten: Nutzen Sie möglichst ortsansässige
Firmen und vereinbaren Sie Festpreise, bevor Aufträge erteilt
werden.
- Keine überstürzten Zahlungen: Lassen Sie sich bei handwerklichen
Notdiensten nicht zu sofortigen Bar- oder Onlinezahlungen
drängen, wenn die Rechnung unverhältnismäßig erscheint oder
Leistungen und Preise undurchsichtig sind.
- Im Verdachtsfall handeln: Sollten Sie Opfer einer solchen Masche
geworden sein, zögern Sie nicht und erstatten Sie umgehend
Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
Quelle: Polizei Mainz. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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