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Mainz - Zahlreiche Ereignisse mit E-Scootern und Motorrollern beschäftigen die Mainzer Polizei - Gefahren durch Fehlverhalten

17. August 2026 um 09:27 Uhr

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Ob Alkohol- und Drogenkonsum, mangelnde Aufmerksamkeit oder Diebstahl: Die Vorfälle der vergangenen Tage im Stadtgebiet Mainz verdeutlichen die Risiken und Gefahren, die mit der Nutzung von E-Scootern und Motorrollern einhergehen. Die Polizei Mainz nimmt die aktuellen Ereignisse zum Anlass, um eindringlich vor dem unterschätzen der Gefahren im Straßenverkehr zu warnen.

Am frühen Samstagmorgen, 15.08.2026, gegen 04:23 Uhr, befuhr ein 35-jähriger Mann mit einem E-Scooter die Rheinallee. Mutmaßlich aufgrund von Alkoholintoxikation geriet er zu weit nach rechts und touchierte das Rücklicht eines geparkten Fahrzeugs. Der Fahrer stürzte schwer und wurde bewusstlos auf der Fahrbahn aufgefunden. Er zog sich unter anderem einen Fingerbruch zu und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei dem Fahrer wurde eine Blutprobe angeordnet.

Bereits am Freitagabend, 14.08.2026, gegen 21:20 Uhr, verunglückte ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer auf der Alicenbrücke. Als dieser während der Fahrt nach hinten blickte, geriet er gegen eine Baustellenabsperrung und stürzte über die Lenkstange. Der Mann schlug unglücklich mit dem Gesicht auf der Straße auf, verlor einen Schneidezahn und erlitt Verletzungen im Kinnbereich.

Ebenfalls am Freitag, 14.08.2026, gegen 17:00 Uhr, befuhr eine 26-jährige E-Scooter-Fahrerin die Weberstraße und wurde dabei von einem Pkw überholt. Dessen Fahrer missachtete den notwendigen Seitenabstand, sodass es zu einer Berührung zwischen dem Pkw und dem E-Scooter kam. Die Fahrerin verlor dadurch die Kontrolle über ihr Fahrzeug und stürzte. Sie erlitt Verletzungen an Beinen und Hüfte. Der Fahrer des Pkw setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Gestürzte zu kümmern.

In der Nacht zum Montag, 17.08.2026, kontrollierten Polizeibeamte gegen 02:35 Uhr einen 22-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Bahnhofstraße. Das Fahrzeug besaß keinen erforderlichen Versicherungsschutz. Zudem zeigte der Fahrer deutliche Anzeichen von Cannabiskonsum. Ein Vortest verlief positiv auf THC. Dem Mann wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen, der E-Scooter wurde präventiv sichergestellt.

Auch Motorroller im Fokus: Sturzgeschehen nach Diebstahl und Unfallflucht

In der Nacht zum Sonntag, 16.08.2026, entwendeten zwei bislang unbekannte Täter einen Motorroller auf einem Grundstück in der Heinrich-von-Gagern-Straße in Mainz-Oberstadt. Im Wendehammer stießen die Unbekannten mit dem Roller gegen einen geparkten VW Passat. Durch den Aufprall wurden Anwohner aufmerksam. Die Täter flüchteten anschließend zu Fuß von der Unfallstelle.

Am Sonntagabend, 16.08.2026, gegen 21:39 Uhr, beobachteten Zeugen in der Hauptstraße in Mainz-Mombach zwei Jugendliche mit zwei Motorrollern, wovon einer stürzte. Die Unbekannten ließen den beschädigten und nicht verkehrstüchtigen Roller auf einem Parkplatz zurück und flüchteten gemeinsam auf dem zweiten Roller. Der Halter des entwendeten Fahrzeugs konnte ermittelt werden. Am Unfallort wurden Spuren sowie Gegenstände zur Beweissicherung gesichert.

Die Polizei Mainz weist ausdrücklich darauf hin:

Promillegrenzen beachten: Für E-Scooter gelten dieselben absoluten und relativen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führt zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Volle Aufmerksamkeit: Ablenkung führt bei Zweirädern, insbesondere E-Scootern unverzüglich zu schweren Stürzen.

Versicherungsschutz prüfen: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Versicherungskennzeichnung geführt werden.

Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen oder den flüchtigen Beteiligten geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-34150 oder der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-34250 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizei Mainz. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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