Teure Rechnung von falschen Schädlingsbekämpfern
Allein für die Anfahrt eines Schädlingsunternehmens hat eine Halveranerin am Montag eine vierstellige Summe gezahlt. Die Frau machte sich Sorgen wegen eines Wespennestes am Haus und fand im Internet vermeintliche Hilfe. Telefonisch vereinbarte sie einen Termin. Am Montagnachmittag stand der angebliche Kammerjäger vor der Haustür. Bevor er das Nest entfernen könne, müsse er für die Anfahrt 249 Euro kassieren, teilte der Unbekannte mit. Die Frau zahlte mit Karte, ohne allerdings die Summe an dem Gerät zu überprüfen. Angeblich hatte die Zahlung nicht funktioniert, doch beim zweiten Versuch gab die Frau bewusst eine falsche PIN ein. Darauf packte der Mann seine Sachen und fuhr wieder. Erst danach stellte die Kundin fest, dass ihr eine niedrige vierstellige Summe vom Konto abgebucht wurde. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und will versuchen, das Geld über ihre Bank zurückzufordern.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor falschen Handwerkern, die bewusst Notsituationen ausnutzen und völlig überhöhte Geldforderungen für schlechte Arbeit in Rechnung stellen. Die Opfer stoßen meist im Internet auf die Angebote zum Beispiel von Schlüsseldiensten, Schädlingsbekämpfern oder anderen Handwerkern. Sie erwecken den Anschein, als kämen sie aus der näheren Umgebung. Tatsächlich reisen sie jedoch meist aus dem Ruhrgebiet an.
Oftmals fehlende Qualifikationen machen solche Tätigkeiten in manchen Fällen gefährlich oder illegal. Wespennester dürfen beispielsweise gar nicht so ohne weiteres entfernt werden. Lediglich zertifizierte Schädlingsbekämpfer dürfen an die Nester der unter Naturschutz stehenden Insekten.
Bei unqualifizierten Arbeiten an Strom- oder Wasserinstallationen können große Schäden entstehen. Die "schwarzen Schafe" unter den Notdiensten bieten auch keinerlei Gewähr: Oft leisten sie nur Schein-Dienste oder sie prüfen das Problem lediglich, verweisen dann an einen anderen Fachmann und stellen trotzdem hohe Forderungen.
In Notsituationen sollten örtliche Dienste bevorzugt werden. Wichtig ist es, die Qualifikation der Anbieter zu überprüfen. Im Vorfeld sollten am Telefon klare Preisabsprachen getroffen werden. Die Arbeitszeit lässt sich im Vorfeld natürlich nicht immer einschätzen, aber Anfahrtspauschalen, Stundenlohn oder Zuschläge für Nacht und Wochenende lassen sich durchaus im Vorfeld vereinbaren. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verlangt der Handwerker vor Ort völlig überhöhte Preise, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Verlangen Sie auf jeden Fall eine ordentliche Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer, dem Namen des Unternehmers, seiner Adresse und Kontaktdaten. (cris)
Quelle: Polizei Märkischer Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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