E-Scooter-Fahrer muss zur Blutprobe
Polizeibeamte kontrollierten vergangene Nacht den Fahrer eines E-Scooters an der Balver Straße. Neben starkem Alkoholgeruch stellten sie auch auffällig gerötete Augen und erweiterte Pupillen fest. Sowohl der anschließende Alkohol-, als auch der Speicheltest erhärteten den Verdacht, dass der 24-jährige Mendener unter Alkohol- und Drogeneinfluss gefahren sein könnte. Die Beamten nahmen ihn daher mit zur Wache und ließen durch einen Arzt Blutproben entnehmen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter rechtlich reguläre Kraftfahrzeuge sind. Alle Regeln, wie z.B. die gängigen Promillegrenzen, die hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum für ein Auto gelten, gelten auch 1 zu 1 für Fahrer von E-Scootern. (dill)
Quelle: Polizei Märkischer Kreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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