Verkehrsunfall mit beteiligtem E-Scooter-Fahrer
Am Dienstag, den 11.08.2026, gegen 16:00 Uhr, kam es in der Berliner Straße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem E-Scooter. Der Fahrer des E-Scooters stürzte zu Boden und wurde leicht verletzt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Regelungen zum Nutzen von E-Scootern hin:
- Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters beträgt 14
Jahre.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden.
- Sie sind grundsätzlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen zu
führen. Fehlen diese, darf die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege
sind nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben
sind. Die Nutzung von Fahrradstraßen ist ebenfalls zulässig.
- Es gelten die Vorschriften des Straßenverkehrs - auch
hinsichtlich Alkohol- und Drogeneinfluss sowie der Nutzung von
Mobiltelefonen während der Fahrt.
- Jeder E-Scooter muss über einen gültigen Versicherungsschutz und
ein aktuelles Versicherungskennzeichen verfügen.Die Polizei richtet ihren Appell insbesondere auch an Erziehungsberechtigte. Eltern sollten sich vergewissern, dass ihre Kinder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters erfüllen und die geltenden Verkehrsregeln kennen. Ein Gespräch über die Risiken und die Verantwortung im Straßenverkehr kann dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu verhindern.
Quelle: Polizei Ludwigshafen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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