Cannabis konsumiert und Fahrzeug geführt
Deutlichen Cannabisgeruch stellten gestern gegen 23:30 Uhr Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle in der Oberen Langgasse fest. Der 27-jährige PKW-Fahrer räumte ein, am Mittag Cannabis konsumiert zu haben. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei appelliert:
Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat.
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend sein. Die Polizei leitet nicht nur eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft bzw. stellt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, sondern meldet den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Quelle: Polizei Ludwigshafen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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