POL-Lebach: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht - Richtiger Umgang mit Wildtieren in Not
Angesichts der aktuell hohen Temperaturen erreichen die Polizei vermehrt Meldungen über vermeintlich hilflose Wildtiere. Aus falsch verstandener Tierliebe werden Kitze, Jungvögel oder andere Wildtiere immer wieder von Spaziergängern mitgenommen, um sie zu retten. Die Polizei warnt ausdrücklich vor diesem Vorgehen.
Warum Sie Wildtiere niemals einfach mitnehmen sollten:
- Rechtliche Konsequenzen: Wildlebende Tiere unterliegen dem
Jagdrecht. Wer ein Tier ohne Absprache aus seinem Revier
entfernt, macht sich - auch bei bester Absicht - wegen
Jagdwilderei strafbar. - Todesurteil durch den menschlichen Geruch: Durch das Anfassen
mit bloßen Händen wird der menschliche Geruch übertragen. Die
Elterntiere verstoßen den Nachwuchs daraufhin fast immer. - Keine echte Notlage: In den allermeisten Fällen sind die
Jungtiere nicht verlassen. Die Muttertiere halten sich lediglich
im Hintergrund auf und warten, bis der Mensch verschwindet.Richtiges Verhalten im Ernstfall:
1. Abstand halten und beobachten: Lassen Sie das Tier vorerst an Ort und Stelle.
2. Akute Gefahr abwenden: Liegt ein Tier z. B. auf der Fahrbahn, setzen Sie es ausschließlich mit reichlich frischem Gras (als Schutzbarriere gegen den menschlichen Geruch) vorsichtig an den sicheren, schattigen Seitenstreifen.
3. Experten verständigen: Informieren Sie umgehend die örtliche Polizei oder den zuständigen Jagdpächter. Nur diese sind berechtigt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden oder den Transport in eine Fachstation zu veranlassen.
Helfen Sie mit - aber mit mit Besonnenheit und auf rechtlich sicherem Weg!
Quelle: Polizei Lebach. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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