Einsatzfahrt durch fehlende Rettungsgasse behindert
Am 30.07.2026 gegen 08:15 Uhr befand sich eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Edenkoben unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn auf der Anfahrt zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person auf der A65.
Aufgrund des Unfallgeschehens sowie einer Baustelle kam es zu stockendem Verkehr. Trotz der deutlich wahrnehmbaren Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse. Hierdurch wurde die Anfahrt der Einsatzkräfte zum Unfallort behindert.
Gegen den Lkw-Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin: Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden - nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug sichtbar ist. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen gilt: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle übrigen nach rechts.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge dadurch behindert, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz von Menschenleben. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass Verletzte nicht rechtzeitig medizinisch versorgt werden oder Einsatzkräfte einen Notfall zu spät erreichen. Die Polizei appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmenden, bereits bei stockendem Verkehr unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden und diese bis zur vollständigen Auflösung des Staus freizuhalten.
Quelle: Polizei Landau. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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