POL-Einsatz: Gemeinsame Pressemitteilung der Wasserschutzpolizei und der DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz zum sicheren Verhalten am und im Bodensee
Ein strahlender Sommertag am Bodensee kann täuschen. Plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und der dichte Schiffsverkehr bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler.
Angesichts der kurz bevorstehenden Sommerferien veröffentlichen die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz gemeinsame Warnhinweise. Diese zeigen auf, wie sich Badegäste im Ernstfall verhalten sollten und warum der Einstieg in den See ohne körperliche Vorbereitung lebensgefährlich sein
kann.
Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals überhitzt, direkt nach intensiver Sonnenbestrahlung oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Um den
Kreislauf zu schonen und Krämpfe oder einen Schock abzuwenden, muss sich der Körper langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfiehlt es sich, Arme, Beine und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen. Zudem sollte unmittelbar vor dem Schwimmen auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichtet werden. Ein ausreichender Sonnenschutz sowie eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen zusätzlich vor.
Sollte es im Wasser dennoch zu einem Muskelkrampf kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, sich auf den Rücken zu drehen, die betroffene Partie zu lockern und im Zweifel lautstark auf sich aufmerksam zu machen. Grundsätzlich müssen Hilferufe von Dritten immer ernst genommen werden. Hier gilt es, unverzüglich den Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen.
Ruhe ist ebenso gefragt, wenn man im flachen Wasser in dichte Seegrasfelder gerät. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen führen. Stattdessen sollte man sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Bei längeren Schwimmstrecken wiederum empfiehlt es sich, sich mit einer Begleitperson abzusprechen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich ausschließlich in ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im und am Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen. Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen
bieten keinerlei Schutz vor dem Ertrinken. Sie sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse und treiben bei Wind und Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten schenken lediglich zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht.
Der Seegrund fällt darüber hinaus an vielen Abschnitten schon wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann.
Die DLRG weist zudem darauf hin, dass sie an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit Wachstationen präsent ist und rät dringend dazu, nach Möglichkeit diese bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere
Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt über die DLRG Ortsgruppen
erhältlich.
Aufgrund der besonderen geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, überraschend schnell entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und eine stark eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter oder einer offiziellen Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende, ebenso wie Kanufahrer, Stand Up-Paddler und andere Wassersportler, das Wasser unverzüglich verlassen.
Zusätzliche Risiken birgt der Schiffsverkehr. Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer wegen Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und strikt zu vermeiden. Zudem gilt ein
Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen.
Wer die schützende 300- Meter-Uferzone verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen.
Schwimmer können solche Auftriebshilfen wie Schwimmbojen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen.
Große Vorsicht ist auch an Land und beim Einstieg geboten. Generell gilt, dass man niemals kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer springen sollte, da die Wassertiefe von außen unberechenbar ist.
Das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten.
Ebenso das Befestigen von Seilen an
Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen.
Vom Springen von Ufermauern, etwa im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit flach.
Auf die Wassertiefe ist deshalb zwingend zu achten. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen außerdem das Sturzrisiko.
Auf dem Bodensee gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist, benötigt immer eine Zulassung des Schifffahrtsamtes.
Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie Drachensegelbretter müssen zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden.
Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitzuführen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fließgewässer und die Tierwelt. Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die starken Strömungen keinesfalls unterschätzt werden.
Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum
Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar.
Darüber hinaus breitet sich im flachen Wasser zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für schmerzhafte Schnittverletzungen, weshalb das Tragen von Badeschuhen empfohlen wird.
Quelle: Polizei Konstanz. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Einsatz Telefon: (07161) 616-1119 oder -3333 E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell