Koblenz.news
Polizei Koblenz · Koblenz

Kontrollen der Polizei Andernach der letzten Woche von E-Scootern

31. Juli 2026 um 11:00 Uhr

In Leichter Sprache lesen

Zurückliegend haben wir bereits angekündigt, wiederkehrende Kontrollmaßnahmen in Zusammenhang mit E-Scootern und Fahrradfahrern im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt und dem näheren Umfeld durchzuführen. Es folgt ein Rückblick auf die vergangenen Woche.

Am 26.07.2026 wurde der Polizei Andernach gegen 15:00 Uhr im Bereich der Bahnhofstraße eine Gruppe junger E-Scooter-Fahrer gemeldet, welche mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und rücksichtsloses Verhalten zeigen würde. Ein E-Scooter soll außerdem nicht über das erforderliche Versicherungskennzeichen verfügen. Bei Eintreffen der Streifenwagenbesatzung flüchtete ein E-Scooter-Fahrer, während die anderen Personen und Fahrzeuge kontrolliert werden konnten.

Etwa eine Stunde später wurde eine weitere Gruppe junger E-Scooter-Fahrer in der Eisengasse gemeldet, welche ein ähnliches Verhalten zeigte. Auch hier erfolgte eine Kontrolle, wobei ein E-Scooter-Fahrer erneut die Flucht ergriff, als die Polizei eintraf. Durch weitere Ermittlungen konnte der Geflüchtete identifiziert werden. Es handelte sich dabei um denjenigen, welcher bereits bei der Kontrolle in der Bahnhofstraße geflüchtet ist. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert war und darüber hinaus von dem Kind gar nicht hätte im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden dürfen. Entsprechende Anzeigen wurden auch gegen die Erziehungsberechtigten gefertigt.

Am 28.07.2026 führten uniformierte Beamte der Polizei Andernach weitere Kontrollen in der Fußgängerzone in der Innenstadt durch. Erfreulicherweise konnten nur zwei Verstöße durch das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern festgestellt werden.

"Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass wir Bürgerbeschwerden ernst nehmen. Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren zugenommen. Wir möchten durch unsere Kontrollen verhindern, dass gefährliche Situationen überhaupt entstehen und an die Einhaltung von Verkehrsregeln erinnern. Deshalb erfolgen grundsätzlich auch keine mündlichen Verwarnungen bei Fehlverhaltensweisen, sondern es werden Bußgelder erhoben, um das konsequente Vorgehen zu unterstreichen.", so Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach.

Quelle: Polizei Koblenz. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Andernach Telefon: 02632-921 0 Dienststellenleitung, POR Hoch Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei. Original-Content von: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell