Trunkenheit am Steuer
Am heutigen Nachmittag stellten aufmerksame Mitarbeiter einer im Industriegebiet ansässigen Firma gegen 16 Uhr Anzeichen auf eine gegenwärtige Alkoholisierung bei einem anliefernden LKW-Fahrer fest und verständigten die Polizei.
Bei der Streife ergaben sich kurz darauf ebenfalls Verdachtsmomente hinsichtlich eines möglichen Alkoholeinflusses und somit der Anfangsverdacht einer Straftat. Da der 55-jährige Berufskraftfahrer aus dem europäischen Ausland einen Atemalkoholtest verweigerte, musste die Entnahme einer Blutprobe angeordnet werden. Die Weiterfahrt mit dem Sattelzug wurde untersagt. Der Beschuldigte ist Inhaber eines ausländischen Führerscheins, ihm droht neben strafrechtlichen Konsequenzen je nach Ergebnis der Blutuntersuchung die Fahrerlaubnissperre in Deutschland.
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