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Polizei Kaiserslautern · Kaiserslautern

Fahrten mit Fahrrad und E-Scooter untersagt

30. Juli 2026 um 14:11 Uhr

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Mehrere Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer haben am Mittwoch die Aufmerksamkeit von Polizeistreifen auf sich gezogen - aus unterschiedlichen Gründen.

Kurz nach 18 Uhr stoppten Polizeibeamte in der Pirmasenser Straße einen Mann auf einem E-Scooter. Der Grund: Während der Streifenfahrt fiel auf, dass an dem Elektroroller kein Versicherungskennzeichen angebracht war und der Scooter schneller als die zulässigen 20 km/h fuhr.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte darüber hinaus fest, dass der 59-jährige Fahrer nach Alkohol roch. Ein Atemtest zeigte einen Wert von 0,93 Promille. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste für die Entnahme einer Blutprobe mit zur Dienststelle kommen.

Dort wurde auch der Roller auf dem Prüfstand getestet: Demnach erreichte das Elektrokleinstfahrzeug eine Geschwindigkeit von 50 km/h.

Auf den 59-Jährigen kommt nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu. Da er seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland hat, musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen.

Bereits am Vormittag hatte eine Streife in der Fruchthallstraße einen Mann einer Kontrolle unterzogen. Der 54-Jährige saß gegen 9.30 Uhr Bier trinkend am Fackelbrunnen, neben ihm stand sein Fahrrad. Einen Atemalkoholtest lehnte er ab. Ihm wurde der Fahrtantritt mit seinem Fahrrad wegen des Alkoholverdachts untersagt. Der Mann zeigte sich einsichtig und gab an, mit dem Bus nach Hause zu fahren.

Ähnliche Szene am Nachmittag im Stadtpark: Auch hier fiel Polizeibeamten ein Mann auf, der auf einer Bank saß, Bier trank und neben sich sein Fahrrad stehen hatte. Von den Polizisten angesprochen, gab der 55-Jährige an, hier sein "Feierabendbier" zu sich zu nehmen und anschließend mit dem Rad nach Hause zu fahren.

Weil sich im Rucksack des Mannes mehrere volle und leere Bierflaschen befanden, wurde er auf die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt hingewiesen. Er sicherte zu, sein Fahrrad nach Hause zu schieben, da er noch mehr Bier trinken wolle. |cri

Quelle: Polizei Kaiserslautern. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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