260817.1 Hohenlockstedt: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer leistet Widerstand
In der Nacht zu Sonntag kontrollierten Polizeibeamte in Hohenlockstedt einen alkoholisierten E-Scooter-Fahrer. Ein Atemalkoholtest bei dem 24-Jährigen ergab 1,72 Promille. Im weiteren Verlauf versuchte sich der Mann den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen und leistete Widerstand.
Gegen 02:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte den 24-jährigen Deutschen aus dem Kreis Steinburg in der Kieler Straße, nachdem er dort mit einem E-Scooter unterwegs gewesen war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,72 Promille. Die Polizeibeamten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an.
Der 24-Jährige weigerte sich, die Einsatzkräfte zur Dienststelle zu begleiten, reagierte zunehmend aggressiv und versuchte wegzulaufen. Die Beamten stoppten den Mann und legten ihm Handfesseln an. Während der Maßnahmen beleidigte er die eingesetzten Polizeibeamten mehrfach. Verletzungen erlitt niemand.
Auf der Polizeidienststelle entnahm ein Arzt dem 24-Jährigen eine Blutprobe zur Beweissicherung.
Die Polizei ermittelt wegen der Trunkenheit im Verkehr, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung.
Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille gilt die fahrende Person als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Anna Albrink
Quelle: Polizei Itzehoe. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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