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Ohne Fahrerlaubnis, unter Drogeneinfluss und mit offenen Haftbefehlen unterwegs - Polizei zieht Rollerfahrer aus dem Verkehr

30. Juli 2026 um 12:50 Uhr

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Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 30.07.2026:

Homberg/Efze

In Homberg hat eine Streife der Polizeistation Homberg am Mittwochabend einen 40 Jahre alten Rollerfahrer kontrolliert, gegen den sich im Verlauf der Überprüfung gleich mehrere strafrechtliche Vorwürfe ergaben. Neben dem Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel stellten die Beamten auch fest, dass gegen den Mann zwei offene Haftbefehle vorlagen. Sein Weg führte daher zunächst auf die Polizeidienststelle und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Gegen 19:30 Uhr befuhren die Beamten die Ignaz-Philip-Semmelweis-Straße in Homberg. Dabei kam ihnen ein Rollerfahrer entgegen, der nach Einschätzung der Streifenbesatzung mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h unterwegs war. Aufgrund der festgestellten Geschwindigkeit entschlossen sich die Beamten, zu wenden und das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Im Rahmen der Kontrolle gab der 40-jährige Fahrer aus dem Schwalm-Eder-Kreis an, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Zudem erklärte er, dass der von ihm mitgeführte Roller eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 90 bis 100 km/h erreiche. Am Fahrzeug war lediglich ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 angebracht, dessen Gültigkeit bereits abgelaufen war. Aufgrund der angegebenen Höchstgeschwindigkeit wäre das Fahrzeug zulassungs- und versicherungspflichtig gewesen.

Weiterhin räumte der Mann ein, vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,09 Promille. Darüber hinaus stimmte der Mann einem freiwilligen Drogenvortest zu. Dieser reagierte positiv auf THC sowie Amphetamine.

Der 40-Jährige wurde daraufhin zur Polizeidienststelle gebracht, wo auf freiwilliger Basis eine Blutentnahme durchgeführt wurde.

Im Rahmen der Personenüberprüfung stellten die Beamten zudem fest, dass gegen den Mann zwei offene Haftbefehle bestanden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

Gegen den 40-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet. Zudem werden mögliche weitere Verstöße im Zusammenhang mit den zulassungsrechtlichen Vorschriften geprüft. Die Ermittlungen dauern an.

Yvonne Winter, KHK`in - Pressesprecherin -

Quelle: Polizei Homberg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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