E-Scooter-Kontrollen in Fußgängerzone: Junge Frau entgeht nur knapp einem Zusammenstoß
Die Polizei hat am Mittwoch und Donnerstag (22. und 23. Juli) gezielte E-Scooter-Kontrollen in der Mescheder Innenstadt durchgeführt. Dabei waren sowohl uniformierte als auch zivile Polizeikräfte im Einsatz.
Im Mittelpunkt der Kontrollen stand die Fußgängerzone. Dort stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Personen fest, die den Bereich verbotswidrig mit einem E-Scooter befuhren. Insgesamt fertigten die Beamten drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Fahrzeughalter. Zudem erhoben sie 20 Verwarnungsgelder.
Besonders gefährlich war das Verhalten einer jungen Frau. Sie fuhr deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone und trug dabei Kopfhörer. Eine uniformierte Polizistin, die sie anhalten wollte, bemerkte die Frau erst im letzten Moment. Sie musste stark abbremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern, und wäre dabei beinahe gestürzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge sind. Sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Lassen Eltern als Fahrzeughalter zu, dass ihr unter 14 Jahre altes Kind einen E-Scooter nutzt, drohen ihnen mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
In Fußgängerzonen dürfen E-Scooter grundsätzlich nur dann gefahren werden, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Ist lediglich das Schieben gestattet, muss abgestiegen werden. Kopfhörer sollten zudem nur so genutzt werden, dass Warnsignale und andere Verkehrsteilnehmer jederzeit wahrgenommen werden können.
Die Kontrollen stießen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf positive Resonanz. Aufgrund der festgestellten Verstöße wird die Polizei ihre Kontrollmaßnahmen in der Mescheder Innenstadt fortsetzen.
Quelle: Polizei Hochsauerlandkreis. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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