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Gefährliche Körperverletzung nach Gerichtsverhandlung ++ Winsen - Radfahrer bei Zusammenstoß leicht verletzt

19. August 2026 um 10:24 Uhr

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Gefährliche Körperverletzung nach Gerichtsverhandlung

Vor dem Gebäude des Amtsgerichts kam es gestern, 18.8.2026, zu einer gefährlichen Körperverletzung. Gegen 10:55 Uhr wurde die Polizei von Zeugen vor das Gericht gerufen, weil es dort zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war.

Nach ersten Erkenntnissen war ein 42-jähriger Mann, der sich nach dem Ende einer Gerichtsverhandlung mit seinem 14-jährigen Sohn vor dem Gebäude aufgehalten hatte, unvermittelt auf einen 26-jährigen Mann, dessen 59-jährigen Vater und die 36-jährige Ehefrau losgegangen, als diese den Bereich passierten. Hierbei handelte sich offensichtlich um die Gegenseite der vorangegangenen Gerichtsverhandlung. Im Zuge der Auseinandersetzung soll sich auch der 14-jährige beteiligt haben.

Justizvollzugsangestellte wurden auf die Auseinandersetzung aufmerksam und fixierten den 42-Jährigen, bis die Polizei eintraf. Die drei Angegriffenen erlitten leichte Verletzungen durch Schläge und Tritte. Sie kamen zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus.

Gegen den 42-jährigen Mann und seinen Sohn wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Winsen - Radfahrer bei Zusammenstoß leicht verletzt

Im Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Hansestraße kam es am Dienstag, 18.8.2026, erneut zu einem Verkehrsunfall. Gegen 11:40 Uhr wollte eine 66-jährige Frau mit ihrem Opel von der Bahnhofstraße nach rechts in die Hansestraße in Fahrtrichtung Hamburger Straße einbiegen. Hierbei missachtete sie die Vorfahrt eines von rechts kommenden Radfahrers, der auf dem linkseitigen Radweg der Hansestraße in Fahrtrichtung Borstel unterwegs war. Der 75-jährige Radfahrer stürzte und kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus.

Erst am 12. August war dort eine Autofahrerin mit der Fahrerin eines E-Scooters kollidiert (Bezug: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59458/6332793).

Quelle: Polizei Harburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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