166 Trunkenheitsfahrten gestoppt: Großkontrolle der Polizeidirektion Hannover deckt erhebliche Mängel bei der Fahrtüchtigkeit auf
Die Polizeidirektion (PD) Hannover hat vom 31.07. bis zum 02.08.2026 eine großangelegte Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im gesamten Zuständigkeitsbereich der Behörde durchgeführt. Unter gemeinsamer Beteiligung von Einsatzkräften aus elf Bundesländern, der Schweiz, Österreich sowie diversen Partnerbehörden wurden etwa 1.150 Fahrzeuge stationär und mobil überprüft. Dabei wurden insgesamt 166 Trunkenheitsfahrten sowie zahlreiche weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet.
Ziel der zweitägigen Kontrollmaßnahme war es, berauschte Verkehrsteilnehmende konsequent aus dem Verkehr zu ziehen und die Sicherheit auf den Straßen nachhaltig zu erhöhen.
Der erste Kontrolltag (Freitag, 31.07.) konzentrierte sich zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr auf eine großangelegte stationäre Kontrollstelle auf dem Schützenplatz Hannover, über den der gesamte fließende Verkehr abgeleitet wurde. Durch das gezielte Einschreiten der Spezialisierten Verfügungseinheit konnten Staubildungen im Umfeld weitgehend verhindert werden. Parallel dazu fanden im gesamten Zuständigkeitsbereich der PD Hannover, darunter in Hannover, Langenhagen, Lehrte, Garbsen, Burgdorf sowie auf den umliegenden Bundesautobahnen, mobile Kontrollen statt. Bereits in den ersten fünf Stunden verzeichnete die Polizei 46 Trunkenheitsfahrten, die ausnahmslos durch Fahrerinnen und Fahrer von Pkw begangen wurden.
Am zweiten Kontrolltag (von Samstag, 01.08., auf Sonntag, 02.08.) verlagerten die Einsatzkräfte das Kontrollgeschehen zwischen 20:00 Uhr und 04:00 Uhr morgens vollständig auf mobile Überprüfungen im gesamten Gebiet der Polizeidirektion Hannover und auf den Autobahnen. In dieser Nacht deckten die Beamtinnen und Beamten 120 weitere Trunkenheitsfahrten auf. Hierbei zeigte sich eine deutliche Verschiebung der Verkehrsmittel: Während 42 Verstöße auf Autofahrer entfielen, schlug die Nutzung von E-Scootern mit 78 Fällen zu Buche.
Die Gesamtbilanz der zweitägigen Kontrollmaßnahme verdeutlicht die Notwendigkeit des behördlichen Einschreitens. Zur Beweissicherung ordneten die Einsatzkräfte 135 Blutentnahmen an und führten 30 gerichtsverwertbare Atemalkoholmessungen durch. In 190 Fällen musste den Betroffenen die Weiterfahrt untersagt werden. Zudem gelang die Vollstreckung von zwei offenen Haftbefehlen sowie die Erhebung von elf Sicherheitsleistungen bei ausländischen Verkehrsteilnehmern in einer Gesamthöhe von 9.000 Euro.
Bei 30 weiteren kontrollierten Personen wurde zwar Alkoholkonsum festgestellt, die Messwerte fielen jedoch sehr gering aus oder lagen nach einer Wartezeit knapp unter den rechtlich relevanten Grenzwerten. Folglich wurde kein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet.
Von den 166 festgestellten Trunkenheitsfahrten entfielen 88 auf Pkw und 78 auf E-Scooter. Im Detail waren 77 Fälle auf reinen Alkoholkonsum und 56 Fälle auf den Einfluss von Betäubungsmitteln zurückzuführen. In 33 Fällen lag ein hochgefährlicher Mischkonsum aus Alkohol und Drogen vor. Die Rechtsverstöße führten zu zahlreichen Neueinleitungen von Verfahren. Insgesamt wurden 84 Ordnungswidrigkeitenverfahren, sieben Verfahren wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger, 75 Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie zwei Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Ergänzend leiteten die Beamtinnen und Beamten 21 Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 22 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, fünf Urkundenfälschungen, acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, zwei Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sowie drei Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ein.
Über den Kernbereich der Fahrtüchtigkeit hinaus deckte die Polizei ein breites Spektrum an Begleitdelikten auf. Es wurden 205 Geschwindigkeitsverstöße registriert, von denen 29 so gravierend waren, dass sie ein Fahrverbot nach sich ziehen. Des Weiteren ahndeten die Kräfte 31 Handyverstöße, 46 Gurtverstöße, sieben Rotlichtverstöße, sechs Verstöße im Bereich der Tuning- und Poserszene sowie 14 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht.
Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Zoll auf der Vahrenwalder Straße stoppten die Einsatzkräfte einen alkoholisierten Autofahrer mit Exportkennzeichen. Der von ihm vorgelegte Führerschein erwies sich als Totalfälschung, und da der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Zudem entdeckte der Zoll im Fahrzeug 27.000 Euro Bargeld, die aufgrund diverser Vergehen beschlagnahmt wurden, während der Zoll vor Ort zudem mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit einleitete.
Wiederholt wurden Alkoholwerte von weit über 1,1 Promille sowie der gleichzeitige Konsum mehrerer harter Drogen gemessen. Einige Personen waren kaum noch in der Lage, sich auf den Beinen zu halten, nahmen zuvor jedoch aktiv mit E-Scootern am Straßenverkehr teil. Viele Fahrzeugführer versuchten sich zudem durch Flucht den Kontrollen zu entziehen, insbesondere bei den E-Scooter-Fahrern endete dieser Versuch in den meisten Fällen dennoch bei einer Blutentnahme durch den Polizeiarzt.
Mehrere herausragende Sachverhalte verdeutlichen die Bandbreite der Feststellungen während des Kontrollwochenendes. Bei der Überprüfung eines 32-jährigen E-Scooter-Fahrers schlugen die Vortests auf nahezu die gesamte Palette testbarer Substanzen an, darunter THC, Kokain, Methamphetamin, Amphetamin, Opiate sowie Alkohol. Der Mann hatte offenbar ungeniert konsumiert, was die Testverfahren erfassen konnten. Den höchsten Alkoholwert der gesamten Maßnahme erzielte ein 27-jähriger E-Scooter-Fahrer mit 2,84 Promille, gefolgt von einem weiteren 24-jährigen E-Scooter-Fahrer mit 2,01 Promille, bei denen die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten vollständig aufgehoben waren. Dass Drogen im Straßenverkehr keine Frage des Alters sind, bewies eine 66-jährige Autofahrerin, deren Vortest positiv auf Kokain und THC anschlug, woraufhin ihre Weiterfahrt gestoppt und eine Blutentnahme angeordnet wurde.
Als besonders unbelehrbar erwies sich ein Autofahrer, der am ersten Tag auf dem Schützenplatz unter THC-Einfluss aus dem Verkehr gezogen wurde und nur einen Tag später in der Innenstadt erneut angetroffen wurde - diesmal auf einem E-Scooter, unter erneutem THC-Einfluss und mit einer Atemalkoholkonzentration von 1,42 Promille, was ihm binnen 24 Stunden zwei Verfahren einbrachte.
Zu einem folgenschweren Vorfall kam es am Samstag gegen 20:25 Uhr, als eine 31-jährige E-Scooter-Fahrerin an der Kreuzung Celler Straße und Herschelstraße unmittelbar vor den Augen einer Streifenwagenbesatzung stürzte, sich eine Kopfplatzwunde zuzog und mit 1,19 Promille im Rettungswagen behandelt werden musste, während dieselbe Besatzung noch bei der Unfallaufnahme einen weiteren E-Scooter-Fahrer unter THC-Einfluss stoppte. An derselben Kreuzung überquerten vier Männer mit ihren E-Scootern gemeinsam bei Rot die Fahrbahn; alle vier standen unter erheblichem Alkohol- und THC-Einfluss, wiesen Werte zwischen 1,2 und 1,6 Promille auf und konnten kaum noch sicher stehen.
Auf dem Westschnellweg im Bereich Stöcken lieferten sich zudem zwei Pkw ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Geschwindigkeiten nahe 200 km/h, wobei ein Fahrzeug gestoppt werden konnte und die Ermittlungen zum zweiten Kennzeichen andauern. In Langenhagen flüchteten alkoholisierte Personen zu Fuß vor einer Kontrolle, nachdem sie auf einem nicht versicherten S-Pedelec unterwegs waren, woraufhin ein Flüchtiger im Rahmen der Fahndung gestellt werden konnte.
Bereits am ersten Tag missachtete zudem ein Autofahrer sämtliche Anhaltesignale und flüchtete rasant, wobei es zu mehreren Beinaheunfällen kam; mutmaßliche Tatverdächtige wurden im Nachgang ermittelt. In einem weiteren Fall erkannte ein Polizeibeamter einen Fahrzeugführer wieder, den er bereits im vergangenen Jahr wegen einer Drogenfahrt kontrolliert hatte. Auch dieses Mal bestätigte ein Test den Verdacht auf eine Beeinflussung durch berauschende Mittel. Eine Streifenwagenbesatzung brachte zunächst eine Person zur Blutentnahme in die Polizeidirektion. Auf dem Weg zurück zum Streifenwagen stellte sie unmittelbar vor der Wache einen weiteren berauschten Verkehrsteilnehmer fest.
Nach Abschluss der Maßnahmen folgte an nahezu derselben Stelle eine weitere Feststellung. Der Weg zurück zum Dienstfahrzeug endete damit zweimal bei der nächsten Blutentnahme.
Länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit
Für die Bewältigung des enormen Kontrollaufkommens setzte die Polizeidirektion Hannover zahlreiche Einsatzkräfte ein. Die Maßnahmen wurden durch eine länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit geprägt. Neben Kräften aus allen niedersächsischen Polizeidirektionen beteiligten sich Polizistinnen und Polizisten aus Hamburg, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein sowie dem Saarland. Zudem unterstützten Beamtinnen und Beamten aus der Schweiz und Österreich die Kontrollen vor Ort.
Das zukunftsorientierte Bilden von Synergien und Bündeln von Kompetenzen bei der Überwachung der Fahrtüchtigkeit hat seit Jahren Tradition. Erst vor wenigen Wochen fanden vergleichbare Aktionen im Bereich der Polizeidirektion Göttingen und unlängst im Bezirk Lüneburg statt. Neben den polizeilichen Einheiten waren zahlreiche Partnerbehörden eng in den Einsatz eingebunden. Der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität Hannover, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover, die Führerscheinstellen der Landeshauptstadt und der Region Hannover, das Tiefbauamt sowie die Justiz Hannover arbeiteten Hand in Hand, wobei die Justiz die Maßnahmen unter anderem durch den wirkungsvollen Einsatz von Drogenspürhunden unterstützte.
Die Polizeidirektion Hannover weist im Kontext dieser Großkontrolle nachdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern jährlich drastisch ansteigt und es dabei vermehrt zu schweren oder gar tödlichen Unfällen kommt, bei denen Alkohol und Drogen eine zentrale Rolle spielen. "Die Feststellungen bei den zurückliegenden Großkontrollen zeigen eindringlich, dass E-Scooter von vielen Nutzerinnen und Nutzern fälschlicherweise immer noch nicht als vollwertige Kraftfahrzeuge wahrgenommen werden. Die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Hannover werden daher auch künftig mit intensiven Kontrollen, gezielter Prävention und konsequenter Aufklärungsarbeit dafür sorgen, berauschte Fahrerinnen und Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, um die Sicherheit auf den Straßen der Region nachhaltig zu erhöhen", betont Polizeihauptkommissar Pierre Fourmont, Behördenmultiplikator und Koordinator "Fahrtüchtigkeit" der PD Hannover. /nash
Quelle: Polizei Hannover. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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