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Stadt Hagen · Emst

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

13. August 2026 um 15:24 Uhr

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Alle Kinder, die bis einschließlich zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden nach § 35 I des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 in der zurzeit gültigen Fassung am 1. August 2027 schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit nach dem 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Alle Sorgeberechtigten, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten von der Stadt Hagen ein entsprechendes Hinweisschreiben mit entsprechenden Informationen sowie einen Anmeldebogen für die städtischen Grundschulen. Sollten Sorgeberechtigte diese Unterlagen zum Beispiel aufgrund eines erst kürzlich erfolgten Zuzugs nach Hagen nicht bekommen haben, können sie sich unter Telefon 02331/207-2793 für einen Nachversand melden. Anmeldeverfahren Für die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für die öffentlichen Schulen und die Bekenntnisschulen der Stadt Hagen senden die Sorgeberechtigten den vollständig und gut leserlich ausgefüllten Anmeldebogen per Post zentral an die Stadt Hagen, Fachbereich Schule, Rathausstraße 11, 58095 Hagen. Alternativ können sie die Anmeldung auch in den Briefkasten in der Rathausstraße 11 einwerfen. Eine persönliche Annahme der Anmeldebögen durch den städtischen Fachbereich Schule oder das Schulamt der Stadt Hagen ist nicht möglich. Der späteste Termin für den Eingang der Anmeldung ist der 25. September 2026. Aus rechtlichen Gründen ist es wichtig, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Sorgeberechtigte den Bogen unterschreiben. Unterschreibt ein Sorgeberechtigter allein, muss der Anmeldung entweder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person beigefügt werden. Hilfs- und Beratungsangebote Die Hagener Grundschulleitungen bieten Informationstermine an, welche die Sorgeberechtigten im Zusammenhang mit dem Anmeldeprozess des Kindes nutzen können. Zu den nachfolgenden Zeiten stehen im Anmeldezeitraum zwei Schulleiterinnen oder Schulleiter für eine persönliche Beratung im Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer B.357 oder eine telefonische Beratung unter Telefon 02331/207-2669 zur Verfügung: Von Montag bis Donnerstag, 14. bis 17. September, jeweils von 10 bis 12 Uhr und – ausgenommen dienstags – von 15 bis 17 Uhr. Außerhalb der genannten Zeiten sind die Telefonnummer und das Büro nicht besetzt. Das Inklusionsteam des Schulamtes für die Stadt Hagen bietet zusätzlich Termine an, wenn Sorgeberechtigte Fragen zur Einschulung ihres Kindes mit erheblichen Förderbedarfen (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation) haben. Diese Termine können nur persönlich und nicht telefonisch wahrgenommen werden und finden am Mittwoch, 16. September, von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage), am Montag, 21. September, von 14 bis 16 Uhr in der Cafeteria in der 15. Etage des Verwaltungshochhauses, am Mittwoch, 23. September, von 8.30 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage) sowie am Donnerstag, 24. September, von 8.30 bis 11.30 Uhr im Zimmer B.346 (3. Etage), im Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, statt. Außerhalb der genannten Zeiten sind die Büros nicht besetzt. Änderungen sind nicht auszuschließen. Interessierte Eltern können sich auf der Internetseite der Stadt Hagen über den aktuellen Stand informieren. Dort finden sie zusätzlich noch einmal die Informationen zum Anmeldeverfahren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule oder des Schulamtes der Stadt Hagen können keine Beratung anbieten und demzufolge auch keine entsprechenden Fragen beantworten. Die Kinder können für folgende Grundschulen im Hagener Stadtgebiet angemeldet werden: Gemeinschaftsgrundschulen: Friedrich-Harkort, Twittingstraße 23a, 58135 Hagen, Telefon 02331/400411 Geweke, Ennepeufer 5 (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Büddingstraße 49), 58135 Hagen, Telefon 02331/4732280 Hestert, Schlesierstraße 36, 58135 Hagen, Telefon 02331/41983 Kipper, Gabelsbergerstraße 50, 58135 Hagen, Telefon 02331/403584 Astrid-Lindgren, Selbecker Straße 55, zusätzliche Klassen: Delsterner Straße 59, 58091 Hagen, Telefon 02331/77110 Volmetal, Ribbertstraße 60, 58091 Hagen, Telefon 02337/1635 Boloh, Weizenkamp 3, 58093 Hagen, Telefon 02331/348198-0 Emil-Schumacher, Siemensstraße 10, 58089 Hagen, Telefon 02331/334027 Emst, Karl-Ernst-Osthaus-Straße 60, 58093 Hagen, Telefon 02331/35830 Altenhagen (ehemals Erwin-Hegemann), Fraunhoferstraße 5, 58097 Hagen, Telefon 02331/87600 Funckepark, Funckestraße 33, 58097 Hagen, Telefon 02331/87788 Goldberg (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Franzstraße 77), Schulstraße 9-11, 58095 Hagen, Telefon 02331/24529 Henry-van-de-Velde, Blücherstraße 22, 58095 Hagen, Telefon 02331/367358-0 Janusz-Korczak, Grünstraße 4, 58095 Hagen, Telefon 02331/338721 Karl-Ernst-Osthaus (mit Filiale Berchumer Straße 68), Lützowstraße 121, 58095 Hagen, Telefon 02331/375769-0 Kuhlerkamp, Heinrichstraße 31, 58089 Hagen, Telefon 02331/330262 Freiherr-vom-Stein (Grundschulverbund mit dem katholischen Teilstandort Liebfrauen), Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346 Gebrüder-Grimm, Schillerstraße 23, 58089 Hagen, Telefon 02331/25402 Helfe, Helfer Straße 76, 58099 Hagen, Telefon 02331/61776 Hermann-Löns, Overbergstraße 39, 58099 Hagen, Telefon 02331/61684 Vincke, Schwerter Straße 170, 58099 Hagen, Telefon 02331/65323 Berchum/Garenfeld, Auf dem Blumenkampe 3, 58093 Hagen, Telefon 02334/53522 Heideschule Hohenlimburg, Heideschulweg 12, 58119 Hagen, Telefon 02334/42440 Im Kley (Grundschulverbund mit dem Teilstandort Schälker Landstraße 22), Kiebitzweg 6, 58119 Hagen, Telefon 02334/808168-0. Wehringhausen, Minervastraße 37, 58089 Hagen, 02331/348190 Bei Grundschulen mit einem weiteren Standort erfolgt die Anmeldung ausschließlich am Hauptstandort, der Wunsch nach dem anderen Standort kann jedoch vermerkt werden. Über die Klassenbildungen und deren Verteilung auf die Standorte entscheidet ausschließlich die Schulleitung im Rahmen ihrer Organisationskompetenz. Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden wollen, beispielsweise einer staatlich anerkannten privaten Ersatzschule oder einer Grundschule außerhalb Hagens, werden diese gebeten, die Anmeldung mit der jeweiligen Schule zu klären. Zur Überwachung der Schulpflicht und um unnötige Mahnverfahren zu vermeiden, sollten Eltern dem Fachbereich Schule der Stadt Hagen eine Kopie der Anmelde- oder Aufnahmebestätigung zusenden. Erziehungsberechtigte haben auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer der folgenden Bekenntnisgrundschulen anzumelden: Katholische Bekenntnisschulen: Goethe, Kirchstraße 9, 58099 Hagen, Telefon 02331/396037-0 Meinolf, Stadionstraße 22, 58097 Hagen, Telefon 02331/880203 Overberg, Overbergstraße 37, 58099 Hagen, Telefon 02331/61451 Katholischer Teilstandort Liebfrauen der Grundschule Freiherr-vom-Stein, Lindenstraße 16a, 58089 Hagen, Telefon 02331/305346 Wesselbach, Neuer Schloßweg 15, 58119 Hagen, Telefon 02334/445662-0 Für die erfolgreiche Anmeldung an einer katholischen Bekenntnisschule muss ein Kind katholisch getauft oder von den Sorgeberechtigten eine Unterrichtung im katholischen Glauben ausdrücklich gewünscht sein. In diesem Fall ist eine Kopie der katholischen Taufbescheinigung oder eine formlose Erklärung der Sorgeberechtigten auf einem Beiblatt nötig, dass sie die Beschulung des Kindes im Sinne des katholischen Glaubens wünschen. Dies schließt die Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht ein, der an der jeweiligen Schule erteilt wird. Sollten Sorgeberechtigte ihr Kind an einer Förderschule anmelden wollen, ist ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Förderung an einer Grundschule erforderlich. In den Fällen von geistiger Behinderung, Körperbehinderung sowie Hör- und Sehschädigungen kann dies auch an den entsprechenden Förderschulen erfolgen. Förderschulen: Förderschule Lernen: Friedrich-von-Bodelschwingh, Eugen-Richter-Straße 77-79, 58089 Hagen, Telefon 02331/335063 Förderschule Lernen: Fritz-Reuter, Kapellenstraße 75, 58099 Hagen, Telefon 02331/483329-0 Förderschule Sprache: Erich-Kästner, Berchumer Straße 68, 58093 Hagen, Telefon 02331/81156 Förderschule emotionale und soziale Entwicklung: Wilhelm Busch, Obernahmerstraße 9, 58119 Hagen, Telefon 02334/442250 Förderschule geistige Entwicklung: Gustav-Heinemann, Franzstraße 79, 58091 Hagen, Telefon 02331/72766. Förderschulen außerhalb von Hagen: Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: Oberlin-Schule, Evangelische Stiftung Volmarstein, Hartmannstraße 18-20, 58300 Wetter, Telefon 02335/6393310 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören: Westfälische Schule für Hörgeschädigte, Hauptstraße 155, 44892 Bochum, Telefon 0234/9217150 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für Sehbehinderte), Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund, Telefon 0231/4503-866.

Quelle: Stadt Hagen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗