Verkehrsgeschehen am Wochenende
Am vergangenen Wochenende nahm die Polizei im Landkreis Gifhorn mehrere Unfälle auf und leitete verschiedene Strafverfahren ein.
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde die Polizei Gifhorn zu einem Unfall auf dem Calberlaher Damm gerufen. Ein 47-Jähriger war mit seinem Pedelec alleinbeteiligt gestürzt und hatte sich dabei leicht verletzt. Einen Atemalkoholtest lehnte der Mann ab. Er zeigte jedoch erhebliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen: Ohne Unterstützung konnte er nicht mehr selbstständig stehen, zudem waren seine Worte nicht mehr verständlich. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Zu einem weiteren Unfall kam es am Sonntagnachmittag auf der Bundesstraße 188 bei Brenneckenbrück. Eine 57-jährige Autofahrerin fuhr in Richtung Hannover und wollte einen vor ihr fahrenden Pkw überholen. Dabei übersah sie nach bisherigen Erkenntnissen ein von hinten nahendes Motorrad, das sich bereits im Überholvorgang befand. Es kam zur Berührung der beiden Kraftfahrzeuge, woraufhin die ebenfalls 57-jährige Sozia vom Motorrad stürzte und sich leicht verletzte. Der 60-jährige Fahrer des Motorrads blieb unverletzt und konnte die Honda ohne Sturz bis zum Stillstand abbremsen.
Am späten Freitagabend wählte ein Zeuge den Polizeinotruf. Er hatte wahrgenommen, dass das Auto vor ihm unsicher gefahren wurde. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich in Vordorf. Die alarmierten Beamten der Polizei Meine trafen den Fahrer wenig später an seiner Wohnanschrift an. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,45 Promille. Dem 57-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
In Calberlah wurden Beamte der Polizei Meine am Samstagabend auf ein sogenanntes Fatbike aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich das Fahrzeug allein durch Motorkraft und ohne Treten bis zu seiner Höchstgeschwindigkeit beschleunigen ließ. Damit war es rechtlich nicht als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug einzuordnen. Die erforderliche Haftpflichtversicherung bestand nicht. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Die Bezeichnung Fatbike beschreibt zunächst lediglich die Bauart und lässt keine Rückschlüsse auf die rechtliche Einordnung zu. Als Fahrrad gilt ein Pedelec nur, wenn der Elektromotor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat, ausschließlich das Treten unterstützt und diese Unterstützung spätestens bei 25 km/h oder beim Ende der Tretbewegung unterbrochen wird. Ohne zu treten darf lediglich eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h wirken.
Kann das Fahrzeug mit einem Gasgriff und ohne Treten schneller als 6 km/h fahren, ist es kein Pedelec mehr. Dann können - je nach Bauart - eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich sein. Wer trotzdem ohne den notwendigen Versicherungsschutz oder Führerschein damit auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Deshalb unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf genau die technischen Daten und Fahrzeugpapiere. Verlassen Sie sich nicht allein auf Angaben wie "zulassungsfrei" oder "führerscheinfrei" in einem Verkaufsangebot.
Quelle: Polizei Gifhorn. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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