Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung
Die Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Gelsenkirchen "Öffentlichkeitsfahndung - Wer erkennt den tatverdächtigen Dieb" vom 23. Juli 2025, 14.40 Uhr, wird hiermit zurückgenommen. Darin hatte die Polizei nach einem Taschendiebstahl sowie einem anschließenden Computerbetrug die Bevölkerung um Hinweise gebeten. Ein Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt mit keinen weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung und somit keinem Fahndungserfolg zu rechnen ist, muss die Meldung gelöscht werden. Alle Medien, die die Fahndung elektronisch veröffentlicht haben, werden gebeten, die entsprechenden Bilder zu löschen.
Quelle: Polizei Gelsenkirchen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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