Nächtliches Mähroboterverbot tritt am Freitag in Kraft - Stadt schützt Igel und andere Wildtiere
GE. Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren gilt in Gelsenkirchen ab Freitag, 7. August, ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter. Die Stadt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Künftig dürfen die Geräte im gesamten Stadtgebiet zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang nicht mehr eingesetzt werden.
Der Rat der Stadt folgt damit einer Anregung einer Bürgerin, die nach § 24 der Gemeindeordnung um eine entsprechende Regelung gebeten hat. Dieser Paragraph ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden.
Mähroboter stellen insbesondere für Igel eine erhebliche Gefahr dar. Bei Gefahr flüchten die Tiere nicht, sondern rollen sich zusammen. Viele Geräte erkennen sie jedoch nicht zuverlässig. Die Folge sind häufig schwere Schnittverletzungen, abgetrennte Gliedmaßen oder tödliche Verletzungen. Studien und Praxistests belegen, dass die Sensorik vieler Mähroboter Igel bislang nicht sicher erkennt. Da die Tiere vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv sind, ist das Risiko in diesen Zeiten besonders hoch.
Das Verbot gilt für private ebenso wie für gewerblich genutzte Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Als Mähroboter im Sinne der Allgemeinverfügung gelten alle autonom arbeitenden Serviceroboter, die selbstständig Rasenflächen mähen.
Beitrag zum Artenschutz
Mit der neuen Regelung leistet die Stadt Gelsenkirchen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Artenvielfalt. Ziel ist es, den stark gefährdeten Igelbestand sowie andere wildlebende Kleintiere besser zu schützen und unnötiges Tierleid zu vermeiden.
In den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) in vielen Regionen Europas, darunter auch in Deutschland, deutlich zurückgegangen. Neben dem Verlust geeigneter Lebensräume zählt der zunehmende Einsatz autonom arbeitender Mähroboter zu den Faktoren, die den Bestand zusätzlich gefährden. Gerade während der Abend- und Nachtstunden sind Igel sowie zahlreiche andere Wildtiere auf Nahrungssuche und damit besonders gefährdet.
Die genauen Zeiten von Sonnenauf- und Sonnenuntergang für Gelsenkirchen können beispielsweise unter www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Gelsenkirchen abgerufen werden.
Ausnahmen nur in begründeten Fällen
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zugelassen werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass durch den Betrieb eines Mähroboters keine Gefährdung von Tieren ausgeschlossen werden kann.
Anträge können beim Referat Umwelt – Untere Naturschutzbehörde – per E-Mail an referat.umwelt@stadt.gelsenkirchen.de, schriftlich an Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen oder persönlich zur Niederschrift (Raum 2.18) eingereicht werden.
Auch bei Rasentrimmern Rücksicht auf Wildtiere nehmen
Das Referat Umwelt weist außerdem darauf hin, dass auch Rasentrimmer und Freischneider eine Gefahr für Wildtiere darstellen können. Besonders in unübersichtlichen Gartenbereichen, an Hecken oder im höheren Gras halten sich häufig Igel, Amphibien und andere Kleintiere auf. Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, die Flächen vor dem Mähen sorgfältig zu kontrollieren und beim Einsatz solcher Geräte besonders umsichtig vorzugehen.
Weitere Informationen sowie Tipps, wie sich der eigene Garten mit einfachen Maßnahmen igelfreundlich gestalten lässt, gibt es unter www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Umwelt/Artenschutz oder unter www.gelsenkirchen.de/unserestadt.
Quelle: Stadt Gelsenkirchen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗