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Polizei Freiburg · Freiburg

Waldshut-Tiengen/ Waldshut: Kinder mit eScooter verunfallt

31. Juli 2026 um 13:44 Uhr

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Am Dienstag, 28.07.2026, verunfallten gegen 13:45 Uhr auf dem Gehweg in der Gurtweiler Straße in Waldshut zwei Kinder mit einem eScooter. Nach bisherigen Erkenntnissen kamen die beiden aufgrund eines Fahrfehlers zu Fall. Beide Kinder wurden zur Untersuchung in ein Krankenhaus eingeliefert. Im Rahmen der Unfallaufnahme gab es Unstimmigkeiten bezüglich des Besitzverhältnisses des eScooters. Es besteht der Verdacht, dass die Kinder das Fahrzeug in der Nähe der Stadthalle unerlaubt in Gebrauch genommen haben. Die Verkehrspolizei Waldshut hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die eine Wegnahme des eScooters im Bereich der Stadthalle Waldshut gegen 13:30 Uhr wahrgenommen haben oder Hinweise auf den Besitzer des eScooters der Marke Slidefox geben können. Die Verkehrspolizei Waldshut ist unter Tel. 07751 8963 0 erreichbar.

eScooter, rechtlich als Elektrokleinstfahrzeug bezeichnet, müssen den deutschen Vorschriften entsprechen und versichert sein. Sie dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Es darf grundsätzlich keine zweite Person mitfahren. eScooter, die schneller als 20 km/h fahren, sind in Deutschland nicht zulässig. In diesen Fällen drohen unter Umständen Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Quelle: Polizei Freiburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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