Freiburg-Hochdorf: Mehrere Vegetationsbrände - Polizei sucht Zeugen
Seit dem Brand eines Lagergebäudes des tierhygienischen Instituts in Freiburg-Lehen am Mittwoch, 22.07.2026, ereigneten sich im Bereich Freiburg Hochdorf mehrere Vegetationsbrände.
Insgesamt wurden seither fünf weitere Feuer, meist auf Ackerflächen oder brennende Heuballen, gemeldet. Auch vor dem Brand im tierhygienischen Institut sei es bereits am Freitag, 10.07.2026, und Samstag, 18.07.2026, zu zwei Flächenbränden auf landwirtschaftlichen Flächen in Freiburg-Hochdorf gekommen.
Aufgrund der festgestellten Häufung der Vorfälle insbesondere in Freiburg-Hochdorf schließt die Polizei derzeit eine mögliche Brandstiftung nicht aus und sucht Zeugen, welche in den zurückliegenden Tagen im Bereich Freiburg-Hochdorf verdächtige Wahrnehmungen insbesondere in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen gemacht haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Freiburg rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0761 882-2880 entgegen.
Mit folgenden Regeln tragen Sie zu einer Minimierung von Vegetations- bzw. Waldbränden bei:
- Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober herrscht im Wald und in
einem 100-Meter-Umkreis um den Waldrand ein absolutes
Rauchverbot. Dies gilt auch für das Wegwerfen von
Zigarettenkippen aus dem Fenster oder entlang von Straßen, da
diese leicht zu Bränden führen können. - Feuer dürfen nur an offiziell zugelassenen Feuerstellen auf
Grillplätzen entfacht werden. Das Grillen mit mitgebrachten
Grills ist nicht erlaubt. Es ist wichtig, dass Feuer ständig
überwacht und vor dem Verlassen der Grillstelle vollständig
gelöscht werden. - Wenn der Waldbrandgefahrenindex den Wert 4 erreicht oder
überschreitet, ist das Feuermachen und Grillen strengstens
verboten. Informieren Sie sich daher vor Ihrem Besuch im Wald
über den aktuellen Index. - Beachten Sie, dass Zufahrtswege in die Wälder für
Einsatzfahrzeuge freigehalten werden müssen. Parken Sie Ihr
Fahrzeug nur auf ausgewiesenen Parkplätzen, um Rettungswege
nicht zu blockieren. - Achten Sie darauf, Ihr Fahrzeug nicht auf trockenen Flächen wie
Gras oder anderen brennbaren Materialien abzustellen, da die
heißen Teile des Motors oder Auspuffanlage leicht ein Feuer
verursachen können.ak
Quelle: Polizei Freiburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗
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