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Denzlingen: Polizei stellt mehrere Verstöße bei "E-Scooter-Rideout" fest

6. August 2026 um 11:19 Uhr

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Drei E-Scooter hat die Polizei am Montag, 3. August 2026, bei Kontrollen in Denzlingen sichergestellt. Bei einem der Fahrzeuge bestand nach derzeitigen Erkenntnissen aufgrund technischer Veränderungen keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. In zwei weiteren Fällen waren die Fahrer jünger als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren.

Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte im Rahmen der Maßnahme 13 E-Scooter-Fahrer. Auch für den mutmaßlichen Veranstalter bleibt die Aktion nicht ohne Folgen: Der Jugendliche muss mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen. Nach aktuellem Kenntnisstand führte er das Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, während gleichzeitig die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen war.

Hintergrund war ein sogenannter "E-Scooter-Rideout", zu dem zuvor in sozialen Netzwerken aufgerufen worden war. Der Rideout wurde behördlich untersagt. Die Verkehrspolizei verstärkte ihre Präsenz im betreffenden Bereich und führte dort gezielte Kontrollen durch.

Die Durchführung solcher Ausfahrten erfordert in der Regel eine vorherige Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige und weiteren Konsequenzen rechnen. Auch die Kosten für verursachte Polizeieinsätze können unter Umständen in Rechnung gestellt werden.

Bei vergleichbaren Treffen kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu Verkehrsverstößen. Unter anderem werden E-Scooter technisch verändert und dadurch die Voraussetzungen für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr erfüllt. Auch das Fahren von sogenannten Wheelies kann zu gefährlichen Situationen führen und stellt einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar.

Die Polizei wird entsprechende Treffen auch künftig im Blick behalten und bei festgestellten Verstößen konsequent einschreiten.

oec

Quelle: Polizei Freiburg. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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